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NPD zieht gegen Ramelow vor Gericht

Ministerpräsident pocht auf Meinungsfreiheit

  • Lesedauer: 2 Min.
Hat sich Bodo Ramelow in einem Interview zur NPD als LINKE-Politiker oder als Ministerpräsident geäußert? Diese Frage soll Thüringens Verfassungsgericht klären.

Weimar. Thüringens Verfassungsgericht verhandelt im April über eine Klage der NPD gegen Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (LINKE). Die Nazipartei werfe Ramelow vor, eine Art Boykottaufruf gegen ihre Vertreter in den Thüringer Kommunalparlamenten abgegeben zu haben, teilte das Verfassungsgericht am Montag in Weimar mit. Zudem sehe die NPD ihre Kommunalabgeordneten durch Ramelow pauschal abgewertet. Sie wolle mit ihrer Organklage prüfen lassen, ob der Ministerpräsident mit seinen Äußerungen das Grundrecht auf Chancengleichheit verletzt habe. Die mündliche Verhandlung ist laut Verfassungsgericht für den 6. April in Weimar angesetzt.

Hintergrund sind nach Angaben des Gerichts Äußerungen von Ramelow im Juni 2015 im MDR. Anlass war ein knapp gescheiterter Abwahlantrag der NPD im Eisenacher Stadtrat gegen die von der Linkspartei gestellte Oberbürgermeisterin Katja Wolf. Für den Antrag hatten laut Verfassungsgericht 16 Mitglieder des Stadtrats votiert, obwohl die NPD nur drei Stimmen habe. Kläger ist der NPD-Landesverband. In dem Interview hatte Ramelow laut Gericht gesagt, er appelliere an alle demokratischen Parteien, »dass es wirklich keine Gemeinsamkeiten auf der Basis von NPD-Anträgen geben darf ... Die Nazis werden damit aufgewertet.«

Nach Angaben des Gerichts hält der Ministerpräsident das Verfahren für unzulässig, weil die NPD nicht im Landtag vertreten sei. Zudem habe er erklärt, dass er das Interview nicht in seiner zur Neutralität verpflichteten Rolle als Ministerpräsident, sondern in seiner Eigenschaft als Parteipolitiker gegeben habe. Seine Äußerungen hält Ramelow durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Nach der Verhandlung will der Verfassungsgerichtshof entscheiden, wann ein Urteil in dem Rechtsstreit fällt. dpa/nd

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