Nur jeder zweite Arbeitnehmer nach Branchentarif bezahlt

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Nur noch knapp die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland arbeitet in Betrieben, für die ein Branchentarifvertrag gilt. Im vergangenen Jahr waren das 48,2 Prozent der Beschäftigten. Das geht aus einer Befragung von rund 15 000 Betrieben durch das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Seit 1996, als erstmals Daten zur Tarifbindung für Ost- und Westdeutschland vom IAB erhoben wurden, ist der Anteil der in tarifgebundenen Betrieben Beschäftigten den Angaben zufolge deutlich zurückgegangen. 1996 arbeiteten in Westdeutschland 70 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, in denen ein Branchentarifvertrag galt. Im Jahr 2015 waren es nur noch 51 Prozent. In Ostdeutschland sank der entsprechende Anteil der Beschäftigten von 56 auf 37 Prozent. Gegenüber 2014 sank die Tarifbindung in Westdeutschland um zwei Prozentpunkte. In Ostdeutschland stieg sie dagegen von 2014 auf 2015 um einen Prozentpunkt.

Für acht Prozent der Beschäftigten im Westen und zwölf Prozent im Osten galt ein zwischen Betrieb und Gewerkschaft abgeschlossener Firmentarifvertrag. Das bedeutet einen Anstieg von einem Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr in beiden Landesteilen.

Für 41 Prozent der westdeutschen und 51 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten gab es 2015 keinen Tarifvertrag. In Westdeutschland profitierten 51 Prozent dieser Arbeitnehmer jedoch indirekt, da sich ihre Betriebe an Branchentarifverträgen orientierten. In Ostdeutschland waren es 44 Prozent der Beschäftigten in Betrieben ohne Tarifbindung, denen die indirekte Wirkung eines Tarifvertrages nutzte.

Bei zusätzlichen Aufgaben sollte Chef Gründe erklären

Beim Vergeben von Zusatzaufgaben sollten Führungskräfte Mitarbeitern die Gründe dafür erklären. Denn Beschäftigte macht es Studien zufolge sehr unzufrieden, wenn sie Tätigkeiten übernehmen müssen, für die sie eigentlich nicht zuständig sind. Damit die Betroffenen nicht unzufrieden werden, wenn sie etwa ein Protokoll anfertigen sollen, obwohl das sonst nicht ihre Aufgabe ist, ist es wichtig, ihre Mehrarbeit anzuerkennen und ihnen dafür zu danken.

Ausbildungswechsel mit Folgen fürs Kindergeld?

Wechselt der Nachwuchs von der Schule in die berufliche Ausbildung, hat das auf den Kindergeldbezug in vielen Fällen keinen Einfluss. Sind die Kinder über 18 und unter 25 Jahre alt und nehmen das Studium, die Berufsausbildung oder ähnliches innerhalb von vier Monaten auf, fließt das Geld normal weiter. Erst wenn das Kind nach vier Monaten keine Ausbildungsstelle findet, sollte man sich für den weiteren Bezug arbeitsplatzsuchend melden und per Bewerbungen oder Absagen nachweisen, dass man sich um eine Ausbildung bemüht hat. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird dann Kindergeld gezahlt.

Zwei Drittel der Betriebe investieren in Gesundheit

Betriebssport, ärztliche Untersuchungen, gesundes Essen: Rund zwei Drittel (65 Prozent) aller Unternehmen in Deutschland investieren einer Studie zufolge in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. An der bundesweiten Online-Erhebung im März beteiligten sich 1660 Arbeitgeber.

Die häufigsten Angebote sind allgemeine Gesundheitsprüfungen durch einen Betriebsarzt (29 Prozent), gesundes Essen in der Kantine (27 Prozent) und Augenuntersuchungen (22 Prozent). Das geht aus einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Toluna hervor. Spezielle Betriebssportangebote bieten 18 Prozent aller Firmen, in 16 Prozent gibt es einen Gesundheitsbeauftragten.

Beratungsangebote zur Bewältigung von Stress oder psychischen Problemen bieten lediglich 13 Prozent der Arbeitgeber an, die meisten davon Großunternehmen. Lediglich acht Prozent setzen auf Burn-out-Prävention.

Jeder dritte Betrieb hat keine gesundheitsfördernden Angebote für die Mitarbeiter. Dabei wären die Angestellten mehrheitlich (59 Prozent) bereit, sich an solchen Programmen finanziell zu beteiligen oder sogar ganz dafür aufzukommen. Agenturen/nd

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