Ein bisschen Hundegesetz

  • Maria Jordan
  • Lesedauer: 2 Min.
Viele der neuen Regeln, die das Gesetz vorsieht, können in der Praxis nicht durchgesetzt werden. Es fehlt den Ordnungsämtern an Personal und der nötigen Technik.

»Einmal den Kotbeutel zur Kontrolle, bitte.« So oder so ähnlich könnte es sich anhören, wenn Hundehalter künftig vom Ordnungsamt kontrolliert werden. Denn das Mitführen eines Kotbeutels für die Hinterlassenschaften der Hunde ist ab heute Pflicht. Denn nach jahrelangem »Bellodialog« tritt am heutigen Freitag das neue Hundegesetz in Kraft. »Die Beutelpflicht erleichtert den Mitarbeitern der Ordnungsämter die Kontrollen ganz erheblich«, sagt Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU). »Außerdem setzen wir auf den Erziehungseffekt: Wer Tüten dabei hat, nutzt sie dann hoffentlich auch eher.« Mit 35 Euro Bußgeld wird das Liegenlassen von Hundekot derzeit geahndet.

Ab dem 22. Juli ist dann auch das »Flohmarktverbot« rechtskräftig, wonach Welpen nur noch von sachkundigen Züchtern erworben werden dürfen. Außerdem sollen Bezirke »hundefreie Zonen« bestimmen können. Ausgleichende Auslaufgebiete für die Hunde sind jedoch erst zum Jahresende geplant. Die »Rasseliste«, auf der als gefährlich eingestufte Tiere vermerkt sind, sowie Regelungen zur Leinenpflicht und der Befreiung von selbiger seien noch in Arbeit, sagte Heilmann. Die umstrittene 30-Zentimeter-Regel ist jedoch inzwischen vom Tisch: Die Leinenpflicht soll nun doch für alle Hunde unabhängig von ihrer Größe gelten. Ordnungsamtsmitarbeiter sollen künftig mit einem Chiplesegerät ausgestattet werden, um in einem zentralen und verpflichtenden Hunderegister die nötigen Informationen über das Tier überprüfen zu können. Auch das soll die Kontrollen für das Ordnungsamt einfacher machen. Dieses Register wird nach Angaben der Senatsverwaltung bis spätestens 2019 eingeführt.

Die Kotbeutelverordnung ist jedoch der einzige Punkt im Gesetz, den die Ordnungsämter sofort kontrollieren können. Den Rest müssen zunächst einmal die Bezirke regeln. Die jedoch haben nicht ausreichend Personal. »Das macht mich fassungslos«, sagt Michael Grunst (LINKE), Bezirksstadtrat von Treptow-Köpenick. Die Senatsverwaltung habe es bisher schlicht versäumt, den Bezirken die notwendigen Personalressourcen für die Durchsetzung des Gesetzes zur Verfügung zu stellen. Acht bis zehn weitere Außendienstkräfte im Allgemeinen Ordnungsdienst seien pro Bezirk notwendig, um das neue Hundegesetz tatsächlich realisieren zu können. Zwei Stellen pro Bezirk hatte die Senatsverwaltung versprochen. »Das Gesetz ist handwerklich unsauber«, sagt Grunst. Heilmann jedoch scheint zufrieden zu sein: »Wir haben in den vergangenen Wochen viel Zustimmung für das Gesetz bekommen.«

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