Bundesrat beschließt Lex Böhmermann

Antrag zur Streichung des »Beleidigungsparagrafens« gegen ausländische Staatsoberhäupter beschlossen

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Der Bundesrat tritt für eine umgehende Streichung des Gesetzes zur Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter ein. Die Länderkammer beschloss am Freitag einen Gesetzentwurf des Strafrechtsparagrafen 103, wegen dem gegen den TV-Moderator Jan Böhmermann ermittelt worden war. Der Straftatbestand der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten stelle ein Sonderstrafrecht dar, dass die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter und anderer Regierungsvertreter gesondert sanktioniere.

»Das ist insbesondere deshalb problematisch, weil Beleidigungen gegen diese Personengruppe in aller Regel keinen privaten Hintergrund haben, sondern Ausfluss des Diskurses in öffentlichen Angelegenheiten sind«, hieß es zur Begründung der Gesetzesinitiative, die durch die Vertreter von Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Niedersachsen eingebracht wurde.

Das Gesetz war ins Visier geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan wegen eines Schmähgedichts Böhmermanns über ihn, Strafanzeige gegen den TV-Moderator gestellt hatte.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Ermittlungen zugelassen und sich zugleich für eine Aufhebung des Paragrafen 103 eingesetzt. Diese solle aber erst 2018 in Kraft treten, so die Kanzlerin. Der Bundesratsbeschluss vom Freitag sieht eine solche zeitliche Verzögerung nicht vor.

Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte die Ermittlungen gegen Böhmermann Anfang Oktober eingestellt. Strafbare Handlungen seien »nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen«, hieß es zur Begründung. Eine Beschwerde von Erdogans Anwälten gegen die Einstellung wurde zurückgewiesen.

Ursprünglich wollte der Bundesrat bereits am 17. Juni über die Streichung abstimmen. Auf Wunsch von Hamburg wurde die Vorlage jedoch von der Tagesordnung genommen. Die Bundesregierung, die den Weg für ein solches Verfahren freigemacht hatte, ist grundsätzlich ebenfalls für die Streichung des Paragrafen, woltle aber das laufende Verfahren gegen Böhermann abwarten. Erdogan klagt nun als Privatmann weiter. Agenturen/nd

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