Keine Einigung mit Investor der Berlin-Mall

  • Samuela Nickel
  • Lesedauer: 2 Min.

Ohne Einigung ist am Freitag der erste Gerichtstermin gegen den »Mall of Berlin«-Investor Harald Huth zu Ende gegangen. Die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht betraf die Lohnklage des Bauarbeiters Ovidiu Mandrila, der beim Bau des 2014 eröffneten Einkaufzentrums tätig war. Laut Gericht stehen ihm 5372 Euro zu.

Da keine Einigung mit dem Bauunternehmen erzielt werden konnte, geht es nun in die Hauptverhandlung. Der nächste Kammertermin wurde für Mai 2017 anberaumt. Voraussichtlich werde man auch vor weitere Instanzen ziehen, sagte Mandrilas Anwalt Sebastian Kunz. Das Problem wird wahrscheinlich auch nicht mit einem Fall erledigt sein. Vier weitere Verfahren befänden sich in Vorbereitung.

Nach Angaben der Basisgewerkschaft Freie Arbeiter- und Arbeiterinnenunion (FAU) bekamen die sieben in der FAU organisierten Bauhelfer mit fast allen Klagen gegen die Subunternehmen der »Mall of Berlin« Recht. Bis jetzt ist es allerdings noch zu keiner Lohnzahlung gekommen, da die Subunternehmen entweder Insolvenz angemeldet hatten oder nicht aufzufinden waren. Laut FAU haftet als Auftraggeberin und Bauherrin nun die Leipziger Platz GmbH & Co. KG für die Zahlung.

Die Seite der Angeklagten sah keine Grundlage für die Ansprüche gegeben und lehnte deswegen bei der Güteverhandlung eine Einigung ab. Der Richter bezeichnete den Fall als »Neuland«. Die Klage sei laut Kunz juristisch sehr interessant, da sie Fragen von Verantwortlichkeit in Arbeitsverhältnissen mit Arbeitsketten via Sub-Subunternehmen verhandelt.

Der Kläger sagte dem »nd«, er hoffe, den Prozess zu gewinnen, damit er und seine Kollegen nicht länger unter dem Stress der Verfahren leben müssten.

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