LINKE: Lohntransparenz ohne Folgen hilft keiner Frau

Frauenpolitikerin Möhring kritisiert beschlossenes Gesetz als unzureichend und fordert Durchsetzung von gleichen Gehältern für Frauen und Männer

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die LINKE kritisiert das im Bundeskabinett beschlossene Gesetz zur Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern als unzureichend. »Transparenz alleine reicht nicht, um die verkrusteten sexistischen Strukturen in der Arbeitswelt aufzubrechen. Das beschlossene Gesetz hilft keiner Frau, deren Arbeit tagtäglich weniger wertgeschätzt wird als die ihrer männlichen Kollegen«, sagte die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Cornelia Möhring, dem »nd«.

Das am Mittwoch nach Vorlage von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) beschlossene Gesetz sieht vor, dass Frauen in Firmen ab 200 Mitarbeitern Auskunft darüber einfordern können, was ihre männlichen Kollegen in gleichwertiger Position verdienen. Unternehmen ab 500 Mitarbeitern sollen zudem verpflichtet werden, betriebliche Maßnahmen zur Herstellung von Lohngleichheit einzuführen. Schwesig wollte ihren Gesetzentwurf eigentlich schon im Dezember ins Kabinett einbringen. Die Unionsfraktion leistete aber Widerstand.

»Es braucht klare Lohnprüfinstrumente und vor allem Mechanismen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit bei einer festgestellten Diskriminierung«, fordert Möhring. »Nicht zuletzt deshalb fordern wir genauso wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit Jahren die Einführung des Verbandsklagerechts.« Der Gesetzesentwurf Schwesigs sei ein zahnloser Tiger gewesen – das jetzt ebschlossene Gesetz sei nicht mehr als eine »Schmusekatze«.

Die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen liegt in Deutschland insgesamt aktuell bei rund 21 Prozent. Neben der ungleichen Bezahlung in gleichwertigen Positionen sind die hohe Teilzeitquote unter Frauen und die hohe Beschäftigungsrate von Frauen in schlecht bezahlten Berufen Gründe für diesen »Gender Pay Gap«.

Vor allem bei Wirtschaftsverbänden stößt das neue Gesetz jedoch auf Kritik. »Wer aber jetzt den Frauen Hoffnung macht, dieses Gesetz könne die Lohnlücke wirksam verringern, der führt in die Irre«, sagte die Präsidentin des Verbands deutscher Unternehmerinnen (VdU), Stephanie Bschorr, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Rund 15 Prozent der Entgeltlücke resultierten aus den Erwerbsbiografien der Frauen und nicht aus der Bezahlung, sagte Bschorr. Gebraucht würden daher unter anderem mehr Frauen in naturwissenschaftlichen Berufen und in Führungspositionen, »aber kein Gesetz, das den Unternehmen massenhafte Diskriminierungen unterstellt und die Bürokratisierung der Wirtschaft vorantreibt«. ek

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