Transrapid: Kein Geld vom Bund für den Abriss

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Lathen. Für den Abriss der 2011 stillgelegten Transrapid-Teststrecke im niedersächsischen Emsland fließt kein Steuergeld. Das besagt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Es entschied am Mittwoch gegen die Betreiberin der Schwebebahn, die IABG. Sie hatte auf Zahlung von 8,4 Millionen Euro geklagt, mit denen sich der Bund am 40 Millionen Euro teuren Rückbau beteiligen wollte. Doch das Verkehrsministerium zog die Zusage zurück, weil die IABG wegen des Transrapid-Unglücks im September 2006 mit 23 Toten eine Versicherungsleistung von 19 Millionen Euro erhalten hatte. Sie müsse gegengerechnet werden, so der Bund. Das OVG gab ihm Recht, eine Revision ist nicht zugelassen. haju

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