EuGH-Gutachter: Uber ist eine Taxifirma

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Luxemburg. Für den Fahrdienstvermittler Uber deutet sich bei einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Schlappe an. Nach Einschätzung eines wichtigen Gutachters können EU-Staaten von dem Unternehmen verlangen, dass es die gleichen Lizenzen und Genehmigungen vorweisen muss wie gewöhnliche Taxibetriebe. Die Uber-App sei dem Verkehrssektor zuzuordnen, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar in seiner am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Stellungnahme. Damit stehe es den Staaten grundsätzlich frei, die Tätigkeit der Firma zu reglementieren. Uber vermittelt über seine App Fahrgelegenheiten vor allem in Mietwagen und Taxis. Das Unternehmen betont stets, ein reiner Onlinevermittlungsdienst zu sein und als solcher von vielen Regeln ausgenommen zu sein, die für Taxiunternehmen gelten. Die Einschätzung des Generalanwalts ist für das Gericht nicht bindend. In den meisten Fällen folgen die EuGH-Richter aber seinen Empfehlungen. Das Urteil wird für Ende dieses Jahres erwartet. dpa/nd

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