Streit statt Einheit

Nelli Tügel über das Karlsruher Urteil in Sachen Tarifeinheit

  • Nelli Tügel
  • Lesedauer: 1 Min.

In einem seit Jahren schwelenden Konflikt hat nun das Bundesverfassungsgericht vorerst das letzte Wort gesprochen. Das 2015 durch Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf den Weg gebrachte, bisher aber nicht zur Anwendung gekommene Gesetz zur Tarifeinheit wurde von den Karlsruher Richtern weitgehend bestätigt. Auch wenn Nachbesserungen zur Gewährleistung der Koalitionsfreiheit gefordert wurden, folgten die Richter im Grundsatz der Arbeitsministerin. Damit wird - anders als von Nahles behauptet - kein Frieden zwischen konkurrierenden Gewerkschaften einkehren. Schon jetzt hat das Gesetz nur Zwietracht gesät, so zwischen den DGB-Brudergewerkschaften IG Metall und ver.di. Während erstere die Tarifeinheit unterstützt, hatte zweitere Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Schlimmer noch: Der Konkurrenzkampf in den Betrieben, von dem Nahles sagt, er werde mit Hilfe des Gesetzes beendet, könnte jetzt erst richtig losgehen. Denn wenn künftig nur Tarifabschlüsse derjenigen Gewerkschaft gültig sein sollen, die in einem Betrieb die meisten Mitglieder hat, dann werden alle versuchen, in die Mehrheitsposition zu kommen. Die bisher auf Berufsgruppen orientierten Spartengewerkschaften könnten damit beginnen, auch andere Beschäftigtengruppen zu organisieren - und die Hoheit der DGB-Gewerkschaften anzugreifen. Der Marburger Bund und die Spartengewerkschaften im Flugverkehr haben derlei Pläne bereits angedeutet für den Fall, dass die Tarifeinheit wahr wird.

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