Neu-Deutsche

Personalie

  • Jürgen Amendt
  • Lesedauer: 2 Min.

Als der große Regisseur Ernst Lubitsch 1935 von den Nazis ausgebürgert wurde, war Nicola Lubitsch noch gar nicht geboren Ihr Vater lebte da schon mit seiner zweiten Frau, einer Britin, in den USA. 1922 hatte er sich in Hollywood als Regisseur niedergelassen - als erster Filmemacher aus Europa mit Rang und Namen. Nach Deutschland ist Lubitsch, Sohn eines jüdischen Berliner Damenschneiders und einer Modedesignerin, nie zurückgekehrt; er starb in Hollywood 1947.

Da war Nicola Lubitsch gerade einmal neun Jahre alt. Eine Verbindung zu Deutschland und zu Berlin hatte die US-Amerikanerin, nicht. Ihre persönlichen Erinnerungen an das Geburtsland ihres Vaters und die Heimatstadt ihrer Familie dürfte auch keine gute gewesen sein. 1939 überlebte sie nur knapp den Untergang eines britischen Ozeandampfers, der von einem deutschen U-Boot bei der Überfahrt im Atlantik versenkt wurde.

Seit 1992, dem 100. Geburtstages ihres Vaters, hat Nicola Lubitsch Berlin allerdings mehrfach besucht. Die Stadt sei ihr wichtig, sagte sie dieser Tage einer Berliner Tageszeitung. Und das nicht nur wegen ihres Vaters, der in Berlin an vielen Orten mittlerweile geehrt wird. Schließlich lägen ihre Großeltern auf dem Jüdischen Friedhof Weißensee. Die Grabsteine seien verwittert, die Namen kaum noch zu lesen. Nicola Lubitsch will sie restaurieren lassen.

Wenn die 79-Jährige in Berlin weilt, besucht sie Freunde, die Orte, an denen ihr Vater seine Jugend verbrachte, und geht ins Kino. Vor wenigen Wochen war sie wieder zu Besuch. Diesmal aber war alles ein wenig anders: Bei der Einreise musste sie keine Formalitäten erledigen, sondern nur ihren Pass vorzeigen - ihren deutschen Pass, den sie seit Juni neben dem US-Dokument besitzt. Möglich machte dies das Grundgesetz, in dem in Art. 116, Abs. 2 festgeschrieben ist, dass alle früheren Deutschen, denen von den Nazis die Staatsangehörigkeit aufgrund »politischer, rassischer oder religiöser Gründen« entzogen wurde, sowie ihre Nachfahren auf Antrag wieder einzubürgern sind.

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