Mordprozess gegen »Reichsbürger«

Verteidigung sieht Tötung eines Polizisten als Notwehr

  • Lesedauer: 1 Min.

Nürnberg. Im Fall des »Reichsbürgers« aus Georgensgmünd hat am Dienstag vor dem Landgericht in Nürnberg der Mordprozess begonnen. Dem 49-Jährigen wird vorgeworfen, im Oktober 2016 einen Beamten eines Spezialeinsatzkommandos erschossen zu haben. Zwei weitere Polizisten wurden dabei verletzt. Bei dem Einsatz sollten die Waffen des Hobbyjägers beschlagnahmt werden, weil er bei den Behörden als nicht länger zuverlässig galt.

Der Angeklagte lehnte es zum Auftakt der Verhandlung ab, Angaben zu seiner Person zu machen. Er sei anwesend, jeder wisse, wer er sei, erklärte er lediglich. Ein Gutachter sagte, der Angeklagte habe sich vor Kriminalität und vor Übergriffen durch Institutionen gesorgt. Nach Überzeugung der Verteidiger geschah die Tat in einer Notwehrsituation, die sich in dem Haus in Georgensgmünd zutrug. Von drei Seiten sei das Haus mit einem Höllenlärm gestürmt worden. Für P. sei nicht zu erkennen gewesen, dass ihn Polizisten angriffen - deshalb habe er geschossen. Er sehe sich zudem nicht als »Reichsbürger«. Agenturen/nd

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