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Keine Neulieferung wegen Abgasskandal

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Dresden. Im VW-Abgas-Skandal sieht das Landgericht Dresden keinen weitergehenden Gewährleistungsanspruch für Autoinhaber, die das von dem Autokonzern angebotene Softwareupdate verweigern. Das machte der Vorsitzende Richter Gilbert Häfner am Donnerstag zu Beginn eines von ihm so bezeichneten Musterverfahrens deutlich. Geklagt hatte ein 33 Jahre alter Pendler, der von einem Autohändler für seinen Skoda Octavia Diesel mit manipulierter Abschaltautomatik die Neulieferung eines aktuellen Modells gefordert hatte. Derweil wird erstmals seit Beginn des Dieselskandals in Deutschland ein Auto stillgelegt: Der Landkreis Euskirchen verfügte, dass ein VW Amarok, dessen Besitzer sich weigert, ein Softwareupdate aufspielen zu lassen, nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf. nd/dpa

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