Pflichten der Bademeister wurden konkretisiert

Bundesgerichtshof

  • Lesedauer: 2 Min.

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss (Az. III ZR 60/16), der am 28. November 2017 veröffentlicht wurde. Der Entscheidung liegt ein tragischer Fall von 2010 in Höhr-Grenzhausen im Westerwald zugrunde: Damals hatte sich eine Zwölfjährige in einem Naturbad im Seil einer Boje verfangen, lag minutenlang unter Wasser und erlitt irreparable Hirnschäden.

Der Bademeister hatte zwar bemerkt, dass die Boje sich abgesenkt hatte. Statt sofort zu handeln, hatte er aber erst einen Jugendlichen dahin schwimmen lassen. Erst dann sprang er ins Wasser und holte das Mädchen an Land.

Nach Ansicht der Eltern des Kindes wurde die Rettung dadurch um mindestens drei Minuten verzögert. Die Eltern hatten die Gemeinde nach dem Unglück auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt, waren in den Vorinstanzen aber gescheitert.

Die Gemeinde muss nun beweisen, dass sie nicht für die schwere Behinderung der Betroffenen verantwortlich ist. Denn im Falle eines grob fahrlässigen Pflichtverstoßes der Badeaufsicht würde die Beweislastumkehr greifen.

Die beiden Vorinstanzen hatten argumentiert, dass nicht bewiesen sei, ob das Mädchen bei schnellerer Rettung nicht genauso schwer behindert gewesen wäre. Der BGH verwies den Fall zurück an das Berufungsgericht: Zu prüfen sei, ob Fahrlässigkeit vorliegt, wie lange es bei pflichtgemäßem Verhalten gedauert hätte, das Mädchen zu retten, und ob bei Einhaltung dieser Zeit die Gesundheitsschäden vermieden worden wären. dpa/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal