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Kein Verfahren gegen LINKE-Politikerin Juliane Nagel

Gericht halt Vorwurf der Todesdrohung nicht für haltbar

  • Lesedauer: 2 Min.

Leipzig. Die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (LINKE) muss sich nicht wegen angeblicher Todesdrohungen vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht Leipzig habe die Eröffnung eines entsprechenden Hauptverfahrens nach jahrelangen Ermittlungen gegen die Politikerin der Linkspartei abgelehnt, sagte ein Sprecher am Freitag. Zuvor hatte die »Leipziger Internetzeitung« (L-IZ) darüber berichtet.

Nagel war nach einer Demonstration im Mai 2014 angezeigt worden, nachdem sie zu einer ehemalige DDR-Bürgerrechtlerin gesagt haben soll: »Die nächste Nazidemo erleben Sie mit einem Zettel am Fuß!« Nagel hatte dies stets bestritten. Dennoch hatte die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eingeleitet und zur Anklageerhebung schließlich auch die Aufhebung der Immunität der Landtagsabgeordneten erwirkt.

Die Klägerin befindet sich laut L-IZ übrigens selbst wegen Beleidigung, übler Nachrede und falscher Verdächtigung im Visier der Ermittlungsbehörden. Den Grünen-Landesvorsitzenden Jürgen Kasek soll Angelika K. auf Facebook als »Geschwür« und »dummen klapprigen Veganer« bezeichnet haben.

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sah das Gericht allerdings keinen hinreichenden Tatverdacht. Selbst wenn Nagel sich entsprechend geäußert hätte, wäre der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt, da sich aus der Aussage »nicht zwangsläufig die Ankündigung der Tötung eines anderen« ergebe, heißt es in dem Beschluss. Zudem ließe eine derart »prahlerische Redensart den Eindruck der Ernstlichkeit missen«.

Nagel sagte zu dem Beschluss gegenüber L-IZ: »Ich bin froh, dass sich das Amtsgericht nach nunmehr drei Jahren entschieden hat, die Verhandlung gegen mich nicht zu eröffnen und die Denunziationen von Angelika K. ins Leere laufen. Ihre Motivation war durchsichtig: Mich als linke Politikerin zu verunglimpfen.« Auch der sächsische LINKEN-Fraktionschef Rico Gebhardt begrüßte bei Twitter die Entscheidung, bemängelte aber zugleich, dass es lange gedauert habe, »ehe diese getroffen worden ist«. dpa/nd

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