Reporter Alpay und Altin weiter in Haft

Türkei: Strafgerichte weigern sich, Verfassungsgerichtsurteil umzusetzen

  • Lesedauer: 1 Min.

Istanbul. Türkische Strafgerichte verweigern die Umsetzung zweier Entscheidungen des türkischen Verfassungsgerichts zur Freilassung der regierungskritischen Journalisten Şahin Alpay und Mehmet Altan aus der Untersuchungshaft. Ihr Anwalt Veysel Ok, der auch den inhaftierten »Welt«-Korrespondenten Deniz Yücel vertritt, sprach am Montag von einer »Staatskrise«. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch erklärte, der Fall werfe die Frage auf, »ob die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei funktioniert«. Die Regierung hatte dem Verfassungsgericht vorgeworfen, seine Kompetenzen zu überschreiten.

In den Fällen Alpay und Altan hatte das Verfassungsgericht am vergangenen Donnerstag entschieden, durch die seit mehr als einem Jahr andauernde U-Haft werde das Recht der Angeklagten auf persönliche Freiheit und Sicherheit verletzt. Dass Grundlage für die U-Haft Artikel und Aussagen der Beschuldigten seien, verstoße zudem gegen die in der Verfassung verankerte Meinungs- und Pressefreiheit. dpa/nd

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