Befristung ohne Grund

Bei den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und der Union wird auch über befristete Beschäftigung und Leiharbeit verhandelt

  • Roland Bunzenthal
  • Lesedauer: 3 Min.

Am 23. Juni 2017 diskutierte der Bundestag einen Gesetzentwurf der Linksfraktion. Darin fordert diese, das Teilzeit- und Befristungsgesetz so zu ändern, dass künftig befristete Verträge nur noch aus sachlichem Grund erlaubt sind. Zur Begründung führte die Linkspartei die Ausbreitung von befristeten Arbeitsverträgen an, die es verhinderten, dass Beschäftigte ihre Zukunft auf einer sicheren Grundlage planen können. Außerdem würden befristete Arbeitsverträge den Kündigungsschutz aushöhlen, heißt es in ihrem Gesetzentwurf. Künftig sollen nur noch Befristungen aus sachlichem Grund erlaubt sein.

Der Bundestag lehnte den Gesetzentwurf in einer namentlichen Abstimmung schließlich ab: Von 519 abgegeben Stimmen votierten 53 für den Entwurf, 408 dagegen (Union und SPD) und 58 enthielten sich (Grüne). Gabriele Hiller-Ohm (SPD) betonte in der Debatte, dass auch ihre Fraktion befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund abschaffen will: »Solche Arbeitsverträge brauchen wir nicht. Sie schwächen die Position der Beschäftigten und versperren jungen Menschen den Weg in eine sichere Zukunft.« Deren Abschaffung wäre auch eine Maßnahme zur Geburtensteigerung durch die zeitlich erleichterte Familienplanung, zeigte sie sich überzeugt. Dass ihre Fraktion dennoch dem Gesetzentwurf der LINKEN nicht zustimmt, begründete Hiller-Ohm mit »der Loyalität zum Koalitionspartner CDU/CSU, der ein solches Vorhaben entschieden ablehnt«.

Karl Schiewerling, der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, machte deutlich, warum: »Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen ist ein wichtiges Instrument, um Beschäftigung zu schaffen. Und das ist ja auch gelungen«, sagte er und verwies auf die gute wirtschaftliche Lage des Landes. Zwar gebe es auch Unternehmen, die sachgrundlose Befristung missbrauchen würden, es sei aber fraglich, »ob die viel zitierten Statistiken die Realität wiedergeben«. Gemeint sind Analysen des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), wonach im Jahr 2014 knapp die Hälfte aller Neueinstellungen befristet erfolgten. Ein bisschen mehr im öffentlichen Dienst (60 Prozent), ein bisschen weniger in der Wirtschaft (40 Prozent). Insbesondere im Wissenschaftsbetrieb seien solche Verträge üblich - 87 Prozent aller neu eingestellten Dozenten und Assistenten werden ohne Grund befristet eingestellt.

Für die Arbeitgeber ist die Befristung ebenso wie die Leiharbeit ein Mittel, um vorübergehende Löcher in der Personaldecke zu stopfen. Vielfach wird die Befristung in der Person und ihrer speziellen Funktion gesehen - etwa bei Profi-Fußballern und ihren Trainern. Doch angesichts der hier bezahlten hohen Tantiemen solcher Berufe ist die Unsicherheit der befristeten Arbeitsverträge vermutlich zu verschmerzen. Anders bei einfachen Beschäftigten. Für sie bedeutet Befristung häufig ein ständiges Pendeln zwischen Arbeitsplatz und Arbeitslosigkeit. Für die Arbeitgeber hat der Verzicht auf eine Begründung zur Folge, dass sie den Einsatz des befristet Beschäftigten flexibler planen können.

Die Gewerkschaften vermuten jedoch auch, dass die Abhängigkeit vom Personalbüro und die ständig neuen Vertragsverlängerungen gern zum Drücken des Lohnniveaus ausgenutzt wird. Arbeitsplätze mit Verfallsdatum lassen sich leichter dem Produktionsprozess anpassen. Im Jahr 2004 wurde das Gesetz leicht modifiziert. Heute sieht das Gesetz vor, dass Arbeitsverträge dreimal verlängert werden können bis maximal zwei Jahre Dauer - Ergebnis rot-grüner Verhandlungen 2001. Das ursprüngliche Gesetz geht jedoch weiter zurück. im Jahr 1985 wurde unter der Regierung Kohl ein sogenanntes Beschäftigungsförderungsgesetz beschlossen, das vor allem den Abbau von angestammten Arbeitnehmerrechten zur Folge hatte.

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