Leserpost

  • Lesedauer: 2 Min.

Auch ein notarielles Testament kann geändert werden

Zu »Bei einem privatschriftlichem Testament Regeln einhalten«, ratgeber vom 3.1., S. 6:

Der Zwischentitel »Notarielles Testament sorgt für Frieden unter den Erben« ist zwar in Ordnung, stimmt aber nicht. Selbst ein bestens verfasstes notarielles Testament ist nicht in der Lage, Unfrieden unter den Erben zu vermeiden.

Bei der Sinnhaftigkeit des notariellen Testaments wird übersehen, dass auch ein notarielles Testament geändert oder sogar aufgehoben werden kann. Bei den Formerfordernissen zum privatschriftlichen Testament ist übersehen worden, dass es sich bei der - angeratenen - Angabe zu Ort und Datum der Testamentserrichtung nicht um Wirksamkeitsvoraussetzungen handelt. Und was Zusätze anbelangt, so müssen sie formgültig sein, sonst bleibt es bei der Wirksamkeit des vorangegangenen formgültigen Testaments.

Manfred Jantsch, Pirna

Auch Rollstuhlfahrer müssen Rücksicht nehmen

Zu »Müssen Rollstuhlfahrer schnell fahren?«, ratgeber vom 3.1., S. 2:

Der hier geschilderte Sachverhalt ließ mich an ein Vorkommnis vor einiger Zeit denken. Auf einem normalen Bürgersteig bekam ich plötzlich einen so heftigen Schlag in den Rücken, dass ich mit dem Oberkörper gegen ein parkendes Auto flog und zu Boden ging. Als ich wieder aufstehen konnte, stellte ich fest, dass mich ein großer Rollstuhl mit ziemlicher Geschwindigkeit gerammt hatte.

Er war nicht zu hören. Der Fahrer behauptete, ich wäre plötzlich vor ihm aufgetaucht. Tatsächlich hat er mich nicht gesehen, weil er seine Schirmmütze so tief im Gesicht hatte, dass er gar nicht vorausschauend fahren konnte.

Ich bin dann mit schmerzenden Knochen nach Hause gegangen. Ohne meinen Rucksack auf dem Rücken, wäre die Sache für mich noch schlimmer ausgegangen, zumal ich auch nicht mehr die Jüngste bin.

Bisher konnte mir keiner so richtig Auskunft geben, wie die Teilnahme solcher Fahrzeugnutzer am öffentlichen Straßenverkehr (Straße, Gehweg) geregelt ist und welche Kriterien überhaupt gelten, um einen Rollstuhl fahren zu dürfen. Ich denke aber, dass auch hier das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt.

Ingrid Graubner, Berlin

Beiträge in dieser Rubrik sind keine redaktionellen Meinungsäußerungen. Die Redaktion behält sich das Recht Sinn wahrender Kürzungen vor.

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