• Berlin
  • Härtefallregelung für Asylsuchende

70 Prozent Härtefälle genehmigt

Anerkennung von Geflüchteten nach »humanitären oder persönlichen Gründen« gestiegen

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Zahl der sogenannten Härtefälle, die einen Aufenthaltstitel bekommen haben, ist 2017 stark gestiegen. 177 von 262 von der Härtefallkommission beratene Fälle wurden auch von Innensenator Andreas Geisel (SPD) positiv entschieden. Das geht aus einem Papier hervor, das Geisel am Wochenende auf der Klausurtagung der Berliner Linksfraktion in Rheinsberg vorgestellt hatte.

An die Härtefallkommission können sich Menschen wenden, die keinen Aufenthaltstitel für Deutschland haben und abgeschoben werden sollen. Die Kommission, bestehend aus Vertretern der Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsorganisationen, wägt ab, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe für ein Aufenthaltsrecht in Deutschland vorliegen. Anschließend entscheidet der Innensenator, ob er der Empfehlung folgt.

2017 hat Geisel in 70 Prozent der Fälle die Ausländerbehörde aufgefordert, eine Aufenthaltsgenehmigung auszustellen. In den Jahren davor lag der Wert unter CDU-Innensenator Frank Henkel zwischen 38 und 58 Prozent. SPD-Innensenator Ehrhart Körting (2006 bis 2011) hatte jedes Jahr rund 60 Prozent der Fälle positiv beschieden.

Die von Geisel vorgestellten Zahlen für 2017 nennt Hakan Taş, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, einen »Schritt in die richtige Richtung«. »Wir wollen aber 100 Prozent erreichen«, sagt er dem »nd«. In der Koalitionsvereinbarung von 2016 hatten sich SPD, LINKE und Grüne auf einen »Paradigmenwechsel« in der Abschiebepolitik geeinigt. Dazu gehörte auch die Stärkung der Härtefallkommission. »Die Härtefallkommission überprüft die Fälle gründlich«, sagt Taş. Wenn sie sich entscheide, einen Fall zu beraten, und diesen auch positiv bescheide, sollte eigentlich nichts mehr dagegen sprechen, dass sich der Innensenator der Empfehlung anschließe.

Wer möchte, dass sich die Härtefallkommission mit seinem Fall befasst, muss einen Antrag an eines ihrer Mitglieder stellen. Dieses erkundigt sich nach der familiären Situation der Person, ob der Antragsteller einen Arbeitsplatz hat, sich ehrenamtlich engagiert, Deutsch spricht. Auch die Situation im Herkunftsland spielt eine Rolle. Es geht darum, herauszufinden, ob humanitäre oder persönliche Gründe für ein Aufenthaltsrecht in Deutschland vorliegen. Monika Kadur, die für den Flüchtlingsrat Berlin in der Härtefallkommission sitzt, sagt: »Wir müssen den Fall umfassend, klar und deutlich darstellen.« In der Regel leiten die Mitglieder einen Antrag nur dann an die Kommission - und schließlich an den Senator - weiter, wenn sie davon ausgehen, dass er Aussicht auf Erfolg hat. Wie aus dem Papier von Geisel ersichtlich ist, hat die Kommission in den vergangenen Jahren in den meisten Fällen eine positive Empfehlung abgegeben. 2017 wurden 366 Anträge gestellt. Dahinter können sich Einzelpersonen oder auch ganze Familien verbergen. Ingesamt ging es schätzungsweise um 700 Menschen. Beraten wurden 262 Fälle. Davon wurden 253 mit Empfehlung auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung an den Innensenator weitergeleitet.

Neu ist seit dieser Legislaturperiode, dass die Innenverwaltung gegenüber der Härtefallkommission Gründe nennen muss, wenn sie Fälle ablehnt. Die Kommission kann dann um erneute Prüfung bitten.

Von der Einreichung eines Antrags bis zur Entscheidung kann es ein Jahr dauern. »Wir haben einen großen Überhang«, erklärt Kadur. Um die 250 sogenannten Altfälle endlich abarbeiten zu können, tage die Kommission nun nicht mehr einmal pro Monat, sondern alle drei Wochen. Pro Sitzung können etwa 25 Fälle bearbeitet werden.

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