»Es könnte weitere Razzien geben«

Interview mit Kim König von der Roten Hilfe Hamburg zur Repression nach dem G20-Gipfel in Hamburg.

  • Gaston Kirsche
  • Lesedauer: 4 Min.

Ist ein Ende der G20-Prozesse absehbar oder wird die Soko »Schwarzer Block« weitere Verfahren eröffnen?

Ein Ende der G20-Prozesse ist nicht in Sicht. Sicherlich wird es durch die Ermittlungen der Soko noch viele, allerdings wesentlich kleinere Strafverfahren geben. Es besteht nach wie vor ein sehr deutlicher Verfolgungs- und auch Verurteilungswille gegen vermeintliche G20-Gewalttäter_innen. Außerdem wäre eine Soko, die so im öffentlichen Interesse steht, kaum zu rechtfertigen, wenn sie keine Ergebnisse liefern kann. Nach eigenen Angaben führt sie derzeit über 3.000 Ermittlungsverfahren. Nicht alle Ermittlungen führen auch zu Prozessen, aber einige Hundert dürften es schon werden. Die Justiz in Hamburg geht davon aus, dass die Serie der G20-Prozesse nicht vor Ende 2019 abgeschlossen wird.

Was jetzt langsam zu Ende geht, sind die Verfahren gegen die Leute, die seit G20 in der U-Haft saßen. Jetzt kommen die Prozesse gegen Aktivisten, die nach G20 wieder nach Hause gefahren sind. Es ist also noch längst nicht vorbei. Deshalb dürfen auch die Aufmerksamkeit und die Solidarität der linken Szene nicht nachlassen.

Es könnte also zu weiteren Razzien und Ermittlungen gegen G20-Gegner kommen?

Ja, auch davon müssen wir ausgehen. Hausdurchsuchungen im Rahmen laufender Ermittlungen wirken ja immer in zwei Richtungen. Zum einen geht es darum, Erkenntnisse im Sinne der Ermittlungen zu sammeln. Zum anderen geht es aber auch darum, einzuschüchtern und Leute aus der Reserve zu locken. Wobei das Sammeln von Beweismitteln aus unserer Sicht im Laufe der Zeit immer weiter zurücktritt.

Gibt es von linker Seite eine Analyse über die stattgefundenen Aktionen und die Polizeirepression?

Bei einem Ereignis in der Größe ist es schwierig, einen abschließenden Gesamtüberblick über das ganze Geschehen zu schaffen. Wir befassen uns vor allem mit der Polizeirepression, vor allem mit der auf der Straße. Die war immens. Vieles ist noch gar nicht publik geworden. Polizeirepression ist ja nicht nur das sichtbare Intervenieren bei medienwirksamen Großprotesten, sondern auch schon das Einschränken der Bewegungsfreiheit einzelner.

War die Solidaritätsdemonstration am 17. März ein Erfolg?

Die Demonstration hat stattgefunden und das trotz des großen Repressionsdrucks, den es ja immer noch gibt. Die Demo ist bis zur Abschlusskundgebung ohne Zwischenfälle und das trotz großen Polizeiaufgebots, inklusive Wasserwerfern und Spalier an den Seiten, gelaufen. Dass es 18 Redebeiträge von verschiedenen Gruppen gab, ist für uns ein weiteres Indiz dafür, dass die Initiative für diese Demonstration angenommen wurde. Auch das Medienecho war positiv. Also ja, ich würde die Demo als Erfolg werten.

Der Prozess gegen Fabio V. ist geplatzt. Was bedeutet dass jetzt?

Das Verfahren gegen Fabio muss noch einmal neu aufgerollt werden, da die Richterin schwanger ist und deswegen das Verfahren nicht weiterführen kann. Fabio durfte nun erst einmal nach Hause. Sofern es zu einem neuen Prozess kommt, wird dann aber wieder interessant sein, ob der Versuch aufgeht, die Argumentation aus der BGH-Rechtsprechung in dem Hooligan-Urteil auf das Rondenbarg-Verfahren zu übertragen. Hier geht es darum, ob Mitmarschieren ausreicht, um den Straftatbestand des Landfriedensbruchs zu erfüllen - auch wenn es keinen eigenen, konkreten Tatbeitrag wie Flaschenwürfe gibt. Das würde künftig eine weitreichende Kriminalisierung von Versammlungen bedeuten.

Was hat es mit den Ausweisungen von Angeklagten aus dem Ausland auf sich?

Das ist ein relativ neues Vorgehen der Ausländerbehörde. Sie hat Angeklagte in G20-Verfahren unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens ausgewiesen und mit einer fünfjährigen Einreisesperre ins Schengen-Gebiet belegt. Sollten die Betroffenen vor Ablauf der Sperre nach Deutschland reisen, müssen sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Ein Urteil und damit eine Feststellung über Schuld und Unschuld gibt es noch gar nicht. Die Ausländerbehörde übernimmt trotzdem faktisch strafrechtliche Aufgaben. Damit stellt sie sich über die Justiz. Das liest sich auch ganz eindeutig in der Ausreiseverfügung: »Das gilt auch unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung seines Handelns. Die von ihm begangenen Taten und deren Begleitumstände im Zusammenhang mit den G20-Krawallen sind im Übrigen nach der hier vorliegenden Anklageschrift zweifelsfrei nachgewiesen.«

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