Es war keine Schmähkritik an Alexander Gauland

Ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes prüfte eine Broschüre des Aktionsbündnisses gegen Rechtsextremismus und ein Plakat

Der ältere Herr auf dem Plakat, der statt eines Kopfes einen Blumenstrauß auf dem Hals zu sitzen hat - wer anders sollte das sein, wenn nicht AfD-Frontmann Alexander Gauland? Es gehörte nicht viel dazu, dies zu kapieren. Auch die AfD hat die Botschaft »Bunt statt Grauland« verstanden und sich darüber geärgert. Zumal das vom Land Brandenburg indirekt bezuschusste Aktionsbündnis gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt diese Plakate angeboten hat. Hinter der Plakatidee standen die Jusos, die Linksjugend, die Junge Union, die Grüne Jugend und die Jungen Liberalen. Das Aktionsbündnis veröffentlichte auch eine Broschüre »Die neue Partei am rechten Rand«. Die enthaltenen Aufsätze behandelten kritisch Programm und Positionen der Alternative für Deutschland.

Durfte das Aktionsbündnis dies tun? Hat das Land hier etwas falsch gemacht? Könnten Fördermittel zurückgefordert werden? Diesen Fragen geht ein noch nicht allgemein zugängliches Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes nach. Die 95 Seiten liegen dem »nd« vor. Demnach gilt das Gebot der Chancengleichheit aller nicht verbotenen Parteien. Der Staat dürfe die Wettbewerbslage nicht verfälschen, den Staatsorganen sei es »grundsätzlich verwehrt«, sich in Bezug auf den Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes zu betätigen. »In einem demokratischen Staatswesen muss sich insbesondere die Willensbildung des Volkes frei, offen und unreglementiert vollziehen«, heißt es. Dem Staat sei mit Rücksicht auf die Chancengleichheit verboten, »sich mit politischen Parteien zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen«. Die Öffentlichkeitsarbeit müsse den Eindruck einer werbenden Einflussnahme zugunsten einzelner Parteien genauso vermeiden wie willkürliche, ungerechtfertigt herabsetzende und polemische Äußerungen über andere Parteien. Sie dürfe auch nicht durch den Einsatz öffentlicher Mittel »den Mehrheitsparteien zu Hilfe kommen oder die Oppositionsparteien bekämpfen«.

Andererseits steht in dem Gutachten: »Unter eine zulässige Öffentlichkeitsarbeit ist prinzipiell auch ein Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die sie prägenden Elemente zu fassen. Dies gilt auch unterhalb der Grenze des staatlicherseits zu gewährleistenden Schutzes vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen durch politische Parteien.«

Selbst hätte das Land die Broschüre nicht herausbringen, das Plakat nicht drucken lassen dürfen, meint der Parlamentarische Beratungsdienst. Die indirekte Förderung des Aktionsbündnisses, das 1997 wegen damals grassierender rechter Gewalt gegründet wurde, sei aber in Ordnung. Das verstoße nicht gegen das Haushaltsrecht und nicht gegen das Demokratieprinzip, und es sei auch nicht verfassungswidrig. Wie das Bündnis mit den Gelder umgehen würde, habe das Land nicht wissen können. Bisher sei im Rahmen der Kampagne »Schöner leben ohne Nazis« immer allgemein gegen Neonazis argumentiert worden und nie gegen eine konkrete Partei oder konkrete Politiker. Die Broschüre und das Plakat seien insofern ohne Beispiel.

»Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass wir über demokratiefeindliche und grundrechtswidrige Tendenzen der AfD aufklären müssen«, erklärte Anna Spangenberg, Geschäftsführerin des Aktionsbündnisses. Das Bündnis muss sich wegen des Gutachtens akut überhaupt keine Sorgen machen. Ein bisschen starken Tobak hat es in der Broschüre schon gegeben. Aber das liegt nicht zuletzt daran, dass verschiedene AfD-Politiker verbal ganz schön auf den Putz gehauen haben. So kennt man sie inzwischen. Als strafbar oder als unzulässige Schmähkritik stuft der Parlamentarische Beratungsdienst die Aussagen der Broschüre über die AfD nicht ein. Die Auseinandersetzung sei auf sachlicher Ebene erfolgt. Eine teilweise Rückforderung der Fördermittel - insgesamt sind es 240 000 Euro im Jahr - komme nicht in Frage.

Das Land werde künftig allerdings dazu gehalten sein, den Verein, der hinter dem Aktionsbündnis steht, darauf festzulegen, die Fördergelder und damit finanziertes Personal und Sachmitteln »nicht dazu zu nutzen, gegen nicht verfassungsfeindliche politische Parteien gerichtete Aktionen durchzuführen oder zu unterstützen«.

Nach Ansicht der AfD bestätigt das Gutachten, dass die Partei »auf Steuerzahlerkosten zu Unrecht in den Schmutz gezogen« worden sei. Hier habe eine »klare Verleumdung« von Alexander Gauland stattgefunden, schimpfte der AfD-Landtagsabgeordnete Thomas Jung am Donnerstag.

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