Ohrfeige für die spanische Justiz

Martin Ling über die Freilassung von Carles Puigdemont

  • Martin Ling
  • Lesedauer: 1 Min.

Es ist eine schallende Ohrfeige für die spanische Justiz. Das Oberlandesgericht Schleswig hält den von Spaniens Richter Pablo Llarena erhobenen zentralen Vorwurf der Rebellion gegen Carles Puigdemont für gegenstandslos: Der in Betracht kommende Straftatbestand des Hochverrats sei nicht erfüllt, weil es an dem Merkmal der »Gewalt« fehle.

Damit ist der spanische Plan, mit dem Strafrecht ein politisches Problem ad acta legen zu wollen, durchkreuzt – auch im Falle einer Auslieferung des ehemaligen katalanischen Präsidenten wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von öffentlichen Geldern für ein nach spanischem Recht illegales einseitiges Unabhängigkeitsreferendum.

Öffentlich verweist die rechte spanische Regierung unter Mariano Rajoy auf die Unabhängigkeit der Justiz, die es auch in Deutschland zu respektieren gelte. Die Enttäuschung darüber, dass sich die deutsche Justiz nicht als willfähriger Helfer erwiesen hat, kann sie indes kaum verbergen.

Mit ihrer Rechtsauffassung steht Spaniens Regierung und Justiz in der Europäischen Union offenbar auf verlorenem Posten – ob in Deutschland oder Belgien. Indes sitzen wegen des Vorwurfs der Rebellion in Spanien seit Monaten mehrere katalanische Politiker in Untersuchungshaft. Madrid wäre klug beraten, dem Oberlandesgericht Schleswig zu folgen, diese Politiker unter Auflagen freizulassen und auf Dialog anstelle des Strafrechts zu setzen. Die Erfahrung lehrt indes: Madrid neigt zur Beratungsresistenz.

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