Kein Schadenersatz für Bonn wegen Bauskandal

  • Lesedauer: 1 Min.

Bonn. Nach dem millionenschweren Bauskandal um das Kongresszentrum WCCB hat die Stadt Bonn (Nordrhein-Westfalen) keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen den damaligen Investor. Das hat das Bonner Landgericht am Mittwoch entschieden (AZ: 1 O 36/14). Nach Auffassung der Zivilkammer hätte die Stadtverwaltung vor der Auftragserteilung wissen können, dass der Investor möglicherweise nicht über eine ausreichende Bonität für das erforderliche Eigenkapital von 40 Millionen Euro verfügen würde. Die Sparkasse hatte vor der Erteilung der Grundsatzzusage für die Finanzierung von der Stadt verlangt, das Kreditausfallrisiko zu übernehmen. Daraus habe die Verwaltung ersehen können, dass die Sparkasse nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Investors überzeugt gewesen sei, befand das Gericht. dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal