Gericht: Grünenthal hatte Verbindung zu Conterganstiftung

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Köln. Zwischen dem Conterganhersteller Grünenthal und der Conterganstiftung hat es nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln Verflechtungen gegeben. Der Hersteller des Schlafmittels, durch das 5000 Kinder mit schweren Missbildungen an Armen und Beinen auf die Welt kamen, habe Zugriff auf die medizinischen Akten der Opfer gehabt, stellte das Gericht am Donnerstag fest. Seit Jahren schwelt zwischen den Beteiligten ein Streit in dieser Frage. Der damalige Grünenthal-Anwalt sei gleichzeitig Vorsitzender der medizinischen Kommission der Stiftung gewesen. Außerdem habe Grünenthal Geld für die Arbeit einer Kommission überwiesen, die Einfluss auf die Entscheidung hatte, wer als Conterganopfer anerkannt wird. Eine Revision ist nicht zugelassen. Die Stiftung zahlt von ihr anerkannten Conterganopfern Renten aus Steuermitteln und steht unter Rechtsaufsicht des Bundesfamilienministeriums. Der Contergangeschädigte Andreas Meyer habe 2013 als Sachverständiger vor dem Familienausschuss des Bundestags den Vorwurf der Verflechtung erhoben. Dabei habe er die Wahrheit gesagt, stellte das Gericht nun fest. Ein früherer Stiftungsvorstand hatte Meyer vorgeworfen, die Unwahrheit zu sagen. Dagegen hatte Meyer geklagt. Andreas Meyer sieht nach dem Urteil nun die Politik in der Pflicht. »Die Bundesregierung muss uns erklären, warum Grünenthal eine so herausragende Rolle in der Stiftung spielte.« Mit dem Conterganstiftungsgesetz 1972 hatten deutsche Opfer keine Möglichkeit mehr, gegen Grünenthal zu klagen. dpa/nd

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