Anklage nach Explosion bei BASF erhoben

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Frankenthal. Die Explosion bei der BASF im Oktober 2016 könnte nun auch das Landgericht Frankenthal (Rheinland-Pfalz) beschäftigen. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 62-jährigen Mann erhoben. Der Mitarbeiter einer Spezialfirma für Rohrleitungsbau soll am 17. Oktober 2016 in Ludwigshafen eine falsche Leitung angeschnitten und damit die Explosion verursacht haben, bei der fünf Menschen starben und mit ihm 45 verletzt wurden. Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, ist er wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, fahrlässigen Körperverletzung und des fahrlässigen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion angeklagt.

Angestellte der Spezialfirma waren schon vier Tage vor dem Unglück in einem etwa 20 Meter breiten Rohrgraben eingesetzt, in dem 38 Leitungen liegen - für Dampf, Brunnen- und Abwasser sowie für brennbare Chemikalien. Im Auftrag der BASF sollten sie bei einer entleerten Leitung für »Propylen flüssig 95 Prozent« einen »Dehnungsbogen« austauschen, ein Element zum Spannungsausgleich. Die Staatsanwaltschaft geht nach den bisherigen Ermittlungen davon aus, dass der Angeschuldigte diese entleerte Propylenleitung mit einem Winkelschleifer abtrennen sollte. Sie wirft ihm vor, aus Unachtsamkeit ein neben der Leitung liegendes Rohr aufgeschnitten zu haben. dpa/nd

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