Hamburger Abkommen

Bildungslexikon

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Hamburger Abkommen. Die seit den 1960er Jahren angestoßenen Schulreformen der BRD hatten das Ziel der höheren Leistungsstandards, des Ausschöpfens der »Begabungsreserven« (Mädchen, Arbeiterkinder) und der Abwendung eines erwarteten Lehrkräftemangels. 1964 ratifizierten die Länder das »Hamburger Abkommen«, das unter anderem eine neunjährige Schulpflicht sowie die Trennung der Volksschule in eine Grund- und eine Hauptschule vorsah. 1970 formulierte der 1965 gegründete »Deutsche Bildungsrat« den »Strukturplan für das Bildungswesen«, der auf Chancengleichheit, Durchlässigkeit der Systeme und stärkere Verzahnung der Bildungsgänge zielte. Im Zentrum stand die »langfristige Einführung der Gesamtschule als optimale Form«.

Hamburg war als Namensgeber für die Übereinkunft gut gewählt. Bereits 1968/69 gab es in der Hansestadt eine integrative wie kooperative Gesamtschule. Wie Berlin gehörte Hamburg in den Folgejahren zu den Bundesländern, in denen die Gesamtschule bis zur Einführung der Stadtteilschule fortgeführt wurde. tgn

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