Hochschulgesetz muss nachgebessert werden

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Cottbus. Brandenburg muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sein Hochschulgesetz nachbessern. Die im Gesetz vorgesehene Berufung von Hochschulkanzlern in ein befristetes Beamtenverhältnis ist in der vorliegenden Form verfassungswidrig, stellte das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss fest. Anlass für den Richterspruch war ein Streit um die Besetzung des Amtes an der Technischen Universität Cottbus-Senftenberg. Der 2005 bestellte Kanzler hatte nach seiner auf sechs Jahre begrenzten ersten Amtszeit gegen eine weitere Befristung geklagt. Die Richter lassen aber andere Wege der Befristung offen: Es bleibt möglich, den Kanzler privatrechtlich einzustellen, ihn zunächst auf Probe zu berufen oder ihm nach seiner Amtszeit ein gleichwertiges Amt im Landesdienst zu garantieren. dpa/nd

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