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  • Debatte um Hartz-IV-Sanktionen

Von »total überzogen« bis »unverzichtbar«

Eine Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales beschäftigte sich mit Hartz-IV-Sanktionen

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 4 Min.

Die Debatte um Hartz-IV-Sanktionen hat an Fahrt aufgenommen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat wohl eher unfreiwillig dazu beigetragen, als er behauptete, Hartz IV bedeute nicht Armut, sondern sei die Antwort der Solidargemeinschaft auf Armut. Eine daraufhin lancierte Petition forderte von Spahn, selbst einen Monat von Grundsicherung zu leben. Doch das ging dem Minister zu weit. Er denke, »dass es viele Bürger eher als Farce empfänden, wenn ich als Bundesminister versuchte, für einen Monat von Hartz IV zu leben«, so Spahn. Nicht auszudenken, was passieren würde, wenn der Minister gleich für mehrere Monate als Sanktionierter überleben müsste. Diese Extremerfahrung jenseits des Existenzminimums müssen jedes Jahr hunderttausende Hartz-IV-Bezieher machen. Wer einen Termin auf dem Amt verpasst oder einen mies bezahlten Job nicht annehmen will, der wird bestraft - mit Leistungskürzungen. Das Strafmaß reicht von zehn Prozent des monatlichen Regelsatzes bis zur Vollsanktion.

Die Bundestagsfraktionen von LINKEN und Grünen fordern in zwei verschieden Anträgen ein Ende dieser Sanktionen, die für unter 25-Jährige noch härter ausfallen. Beide Vorstöße unterscheiden sich nur graduell. Die LINKE will »sämtliche Sanktionen und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch die Leistungseinschränkungen ersatzlos aufgehoben« wissen. Bis zum Inkrafttreten eines solchen Gesetzes sollen Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen Sanktionen und Leistungseinschränkungen »eine aufschiebende Wirkung« haben. Da viele Beschiede vom Amt fehlerhaft sind, ist die Widerspruchsquote hoch: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) registrierte im Jahr 2017 mehr als 639 000 neue Widersprüche.

Auch die Grünen drängen in ihrem Antrag darauf, dass die gesetzlichen Möglichkeiten zur Kürzung »ersatzlos aufgehoben« werden. Bei über 25-Jährigen, die länger als 24 Monate arbeitslos sind und keine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt haben, sollen die Jobcenter »Regelbedarfe und Kosten der Unterkunft in einen Zuschuss zu den Lohnkosten umwandeln«, fordern die Grünen.

Am Montag wurden beide Anträge im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales im Rahmen einer Expertenanhörung diskutiert. Schnell zeigte sich, dass die Gräben in der Sanktionsfrage zwischen den Experten sehr tief waren. So lobte Ivor Parvanov, Geschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, die »gewünschte pädagogische Wirkung« der Sanktionen. Natürlich hätten diese »materielle Auswirkungen«, erklärte Parvanov. »Das soll auch so sein!«

Markus Mempel vom Deutschen Landkreistag betonte, die Sanktionen seien als »wichtiges Instrumentarium unentbehrlich«. Ohne Sanktionen könnten viele Leistungsberechtigte nicht erreicht werden. Für jene, denen man das Geld komplett zusammengestrichen habe, gebe es ja noch »Wertgutscheine, mit denen sie sich versorgen können«.

Martin Künkler vom DGB kritisierte sie Totalsanktionen für unter 25-Jährige als »total überzogen«. Es plädierte für »positive Anreize etwa durch Bildungsprämien«. Auf alle Fälle aber müsse der Gesetzgeber den »Sanktionsautomatismus ändern«, der Jobcenter-Mitarbeiter zwinge, Strafen zu verhängen.

Ein differenziertes Bild zeichnete der Volkswirtschaftler Joachim Wolff vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). So würden die Beschäftigungschancen nach Sanktionen klar steigen. Allerdings würden sich vor allem Sanktionierte unter 25-Jährige beschleunigt vom Arbeitsmarkt zurückziehen. Wolff verwies auch auf die Folgen der Sanktionen: »eingeschränkte Ernährung und Wohnungslosigkeit«. Der IAB-Forscher plädierte dafür, das Sanktionsregime zu vereinfachen. Etwa indem die bislang schärferen Sanktionen für unter 25-Jährige an das allgemein übliche Niveau angeglichen werden. Bei wiederholten Vergehen sollten die Jobcenter, statt die Sanktionen von 30 auf 60 Prozent zu erhöhen, bei 30 Prozent belassen. Dafür aber die Kürzung für vier bis fünf Monate aufrecht erhalten, statt drei.

Auch der Vertreter des Landkreistags sprach sich für eine Vereinfachung aus: Leistungskürzungen sollten maximal 30 Prozent betragen. So könnte müsste man keine Sachleistungen für höhersanktionierte bewilligen und könnte den Verwaltungsaufwand verringern. Derzeit seien die Hälfte der Jobcenter-Mitarbeiter mit »leistungsrechtlichen Belangen beschäftigt« anstatt Arbeitslose zu vermitteln.

Elisabeth Fix vom Caritasverband verwies darauf, dass viele Sanktionen vermeidbar sind: Eine bessere Beratung der Hartz-IV-Bezieher sei notwendig. Zudem müssten Jobcenter besser telefonisch erreichbar sein. Oft hätten die Betroffenen keine Durchwahl sondern landeten in einer Hotline. Auch müssten die Eingliederungsvereinbarungen, die das Amt mit den Arbeitslosen abschließe, weniger standardisierten Mustern folgen. Derzeit würden konkrete Probleme der Person oft nicht berücksichtigt. Die Fallmanager sollten aber gemeinsam mit den Betroffenen beraten, »was für sie wichtig ist«.

Michael Löher vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge monierte, dass die Qualität der Betreuung von Jobcenter zu Jobcenter variiere und zudem von der Tagesform der Mitarbeiter abhängig sei.

Gleich mehrere Experten sprachen sich am Montag dafür aus, die Sanktionen fallen zu lassen, wenn der Bestrafte einsichtig ist. Bislang laufen die Sanktionen einfach weiter.

Auch wenn die Anträge der LINKEN und Grünen wohl keine Mehrheit finden werden, für die Debatte um Hartz IV lieferte die Anhörung am Montag viele neue Argumente.

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