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  • Rechtmäßigkeit von Asylentscheidungen

Zweifel an BAMF-Affäre

Vorwürfe gegen Behörde in Bremen scheinen laut Medienberichten teilweise falsch zu sein / Weit weniger rechtswidrige Asylbescheide

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. In den internen Revisionsberichten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) tauchen nach Recherchen von NDR und Radio Bremen teilweise falsche Behauptungen auf. Dabei gehe es sowohl um die Zahl angeblich rechtswidrig zustande gekommener Asylentscheidungen als auch um Vorwürfe gegen einzelne Mitarbeiter_innen der Behörde.

So habe es in einem Revisionsbericht geheißen, in Bremen seien 1371 Asylentscheidungen getroffen worden, obwohl die Außenstelle dort nur für 142 von ihnen zuständig gewesen sei. Dabei sei jedoch übersehen worden, dass der Außenstelle zeitweise offiziell die Zuständigkeit auch für Fälle aus anderen Zuständigkeitsbereichen übertragen worden sei. Der inneren Revision sei dies »zum Zeitpunkt der Prüfung nicht bekannt« gewesen, teilte das BAMF den Sendern zufolge nun auf Anfrage mit.

Auch die bislang öffentlich genannte Zahl von 1200 unrechtmäßigen Asylbescheiden erscheint laut NDR und Radio Bremen (RB) nun in einem anderen Licht. Dies sei kein Ergebnis des Revisionsverfahrens: Vielmehr seien in 975 Fällen zwar formale Fehler gefunden worden, es werde aber nicht der Inhalt der Entscheidungen angezweifelt. In 578 von 1336 untersuchten Bescheiden seien die Prüfer jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Widerruf der ursprünglichen Asylentscheidung geboten sei.

Ein anderes Detail des Revisionsberichts ist nach Informationen von NDR und RB falsch: So spricht die Revision davon, dass weitere Mitarbeiter_innen sowie der stellvertretende Referatsleiter von der Staatsanwaltschaft Bremen als »Beschuldigte« eingestuft seien. Auf Anfrage hat die Staatsanwaltschaft Bremen dem am Dienstag aber widersprochen. Im Bremer Amt sei bislang lediglich die Amtsleiterin beschuldigt.

Auf Anfrage legte das Bundesamt großen Wert auf den Hinweis, dass es sich bei dem Prüfbericht der internen Revision um eine »wertungsfreie und objektive Entscheidungsgrundlage für die Präsidentin des BAMF« handele. Dabei hatte es im Bericht wörtlich geheißen, in der Außenstelle Bremen seien die Anträge von zwei Anwälten »systematisch bevorzugt behandelt und wohlwollend entschieden« worden. In der Bewertung der Prüfer zur Arbeit der früheren Amtsleiterin hieß es: Sie habe »ihre Aufgaben weder unparteiisch noch gerecht« erfüllt. Bei diesen Bewertungen handele es sich nicht um strafrechtliche Schlüsse, sondern lediglich um eine disziplinarrechtliche Bewertung.

Auch das Ausmaß möglicherweise falscher Entscheidungen in Bremen ist offenbar geringer als bisher angenommen. Bislang war in der Öffentlichkeit von 1200 unrechtmäßigen Bescheiden die Rede gewesen. Dies, so das Bundesamt, sei aber nicht das Ergebnis der inneren Revision. Man habe zwar in 975 Fällen »formelle Fehler« gefunden, zweifle aber nicht den Inhalt der Entscheidungen an. In 578 Fällen von 1336 untersuchten Bescheiden seien die Prüfer jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Widerruf geboten sei.

Zweifel gibt es darüber hinaus an der Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen, auf dessen Angaben sich die Durchsuchungsbeschlüsse der Gerichte gründen. Bei dem Zeugen handelt es sich um einen Dolmetscher, der für das BAMF-Bremen tätig war. Die frühere Bremer BAMF-Chefin Ulrike B. habe dem Dolmetscher Hausverbot erteilt, sagt ihr Anwalt Erich Joester. Der Mann habe im BAMF-Bremen unerlaubt Unterlagen kopiert und sei dabei erwischt worden. Darüber hinaus ist die Aussage des Zeugen nach Informationen von NDR und RB auch nicht geeignet, die Amtsleiterin direkt zu belasten, da er keine konkreten Vorwürfe gegen sie formuliert. Agenturen/nd

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