Menschen mit Vormund sollen wählbar sein

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Potsdam. Der Landtag soll in seiner nächsten Sitzung über eine Änderung des Wahlgesetzes befinden, derzufolge Menschen, die unter Betreuung leben, sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht zuzugestehen sei. SPD-Fraktionschef Mike Bischoff bestätigte am Dienstag, dass Menschen, die einen Vormund haben, weil sie für sich selbst keine Verantwortung übernehmen können, dann in politische Ämter gewählt werden könnten. Er gab zu bedenken, dass diese Menschen oft nur in bestimmten Lebensbereichen keine Entscheidungsgewalt über ihre eigenen Angelegenheiten besitzen. Manche dürften beispielsweise keine Verträge abschließen und keine Geldgeschäfte tätigen. Es sei nicht zwingend, sie vom aktiven und passiven Wahlrecht auszuschließen. winei

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