Münsteraner NS-Prozess verzögert sich weiter

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Münster. Auch gut acht Monate nach Anklageerhebung gegen zwei frühere SS-Angehörige aus Nordrhein-Westfalen steht die Entscheidung des Landgerichts Münster über die Eröffnung des NS-Prozesses weiter aus. Einer der beiden heute über 90-jährigen Männer beantragte unterdessen wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit die Einstellung des Verfahrens, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Außerdem lehnte die Verteidigung einen medizinischen Sachverständigen erneut als befangen ab. Zu dem Befangenheitsantrag können nun der als befangen abgelehnte Facharzt, die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger Stellungnahmen abgeben. Zum Antrag auf Verfahrenseinstellung gab das Landgericht ein fachärztliches Gutachten in Auftrag, wodurch sich die Entscheidung der Kammer über die Eröffnung des Hauptverfahrens weiter verzögern dürfte. Die für die Verfolgung von NS-Massenverbrechen zuständige Staatsanwaltschaft Dortmund wirft den beiden Männer vor, während des Zweiten Weltkriegs zur Wachmannschaft des KZ Stutthof bei Danzig gehört zu haben. Sie sollen in Hunderten Fällen Beihilfe zur Ermordung von KZ-Häftlingen begangen haben. AFP/nd

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