Urteil im »Fall Kuby«

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Die Publizistin und Soziologin Gabriele Kuby hat sich am Mittwoch in einem Rechtstreit gegen die Berliner Schaubühne und Regisseur Falk Richter in einigen Punkten durchgesetzt. Das Gericht erkannte in dem von 2015 bis 2017 an dem Theater aufgeführten Stück »Fear« Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Schmähungen zu Lasten der Klägerin. Kuby sei dort neben anderen rechtsnationalen Protagonisten als »Untote« und »Zombie« beschimpft worden, als »Wiedergänger aus der Vergangenheit«, behaftet mit einer Rhetorik und einem Vokabular »aus Zeiten des Nationalsozialismus«. Auch weitere Verunglimpfungen dürfen, soweit das Urteil rechtskräftig wird, bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis 250 000 Euro oder Ordnungshaft von Richter und der Schaubühne nicht wiederholt werden. Das Gericht hat die Revision nicht zugelassen, die Beklagten können Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Kuby war 1997 zum Katholizismus konvertiert und hatte sich in Büchern und Vorträgen gegen Homosexualität, Gender Mainstreaming und Abtreibungen ausgesprochen. In dem Stück sah sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.

Die Schaubühne und Falk Richter erklärten am Freitag, dass sie erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils entscheiden wollen, ob sie Rechtsmittel einlegen werden. In einer Pressemitteilung betonte die Schaubühne, dass das Gericht große Teile der Inszenierung von Richter nicht beanstandet habe. Dementsprechend müsse Gabriele Kuby auch den überwiegenden Teil der Kosten des Rechtsstreits (69 Prozent) tragen. Man werde das schriftliche Urteile insbesondere dahingehend überprüfen, ob das Gericht in seiner Entscheidung die Gesichtspunkte der Ausübung der Kunstfreiheit hinreichend berücksichtigt hat und ob möglicherweise die sich aus der Kunstform »Theateraufführung« ergebenden besonderen Beurteilungsgesichtspunkte verkannt wurden. nd

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