»Eine herbe Niederlage für die Pressefreiheit«.

»Kontext« veröffentlichte rassistische Chats - Zeitung verliert Prozess gegen AfD

  • Gesa von Leesen, Mannheim
  • Lesedauer: 4 Min.

Die Stuttgarter Wochenzeitung »Kontext« wehrt sich gegen ein Gerichtsurteil zugunsten eines AfD-Mitarbeiters. Das Landgericht Mannheim gab jüngst dem Antrag des AfD-Mitarbeiters statt. Demnach darf »Kontext« dessen Namen nicht mehr nennen und keine Zitate aus dessen Chatprotokollen veröffentlichen. Für »Kontext«-Chefredakteurin Susanne Stiefel ist das Urteil »eine herbe Niederlage für die Pressefreiheit«.

Der Anwalt von »Kontext«, Markus Köhler, kündigte weitere rechtliche Schritte an. Zunächst müsse aber die Urteilsbegründung abgewartet werden. Bereits in der Verhandlung am Donnerstag hatte er Strafanzeige gegen den AfD-Mitarbeiter gestellt wegen mutmaßlich falscher eidesstattlicher Versicherung.

»Kontext« hatte im Mai breit über Facebook-Chatprotokolle berichtet, die nach Zeitungsangaben von dem AfDler stammen. Dieser arbeitet für die AfD-Abgeordneten Christina Baum und Heiner Merz im baden-württembergischen Landtag. In diesen 17 000 Seiten starken Protokollen von 2012 bis 2016, in denen unter Pseudonym mit 70 Personen gechattet wird, nennt »Kontext« den parlamentarischen AfD-Mitarbeiter mit Namen und zitiert Aussagen wie »Nigger, Sandneger. Ich hasse sie alle« oder »Dass sie (Muslime) generell eher zu untermenschlichem Verhalten neigen, liegt schon an der Rasse«. Außerdem wünscht sich der Verfasser einen »Bürgerkrieg und Millionen Tote«. Häufiger werden laut »Kontext« die Äußerungen mit »Sieg Heil« oder einem Hitler-Emojicon beendet.

Für »Kontext« sei klar, dass in solchen Fällen »Ross und Reiter« genannt werden müssten, ansonsten könnte die AfD ihre menschenverachtende und demokratiefeindliche Agenda weitertreiben, erklärte die Autorin der Zeitung, Anna Hunger, nach der Urteilsverkündung. Die Redaktion werde weiterhin unbeirrt den Rechten auf die Finger schauen, fügte Chefredakteurin Stiefel hinzu. Sie befürchte, dass mit dem Urteil die Gefahr steige, dass Journalisten, die über die AfD berichten, mit der juristischen Keule bedroht würden.

Die holt die AfD gerne heraus. Der betroffene Landtagsmitarbeiter hatte »Kontext« zunächst aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und seinen Namen nicht mehr zu nennen. Schließlich sei er nur ein Mann der hinteren Reihen. Das lehnte die Zeitung ab. Daraufhin verklagte er sie und gab eine eidesstattliche Erklärung ab, dass die umstrittenen Äußerungen nicht von ihm stammten. Dass die Facebook-Chats von ihm seien, räumte er allerdings ein. Vor Gericht am Donnerstagnachmittag erklärte dann sein Anwalt Christian Conrad, die Protokolle könnten gefälscht worden sein.

Das fand »Kontext«-Anwalt Köhler »lebensfremd«. Wer sollte sich schon die Mühe machen, in 17 000 Seiten ein paar Stellen zu fälschen, zumal der Kläger ja selbst sage, er sei ein Mann der hinteren Reihen. »Die Protokolle sind authentisch«, so Köhler. Für die Veröffentlichung des Namens sei ausschlaggebend, dass der Mann Mitverfasser parlamentarischer Initiativen der AfD sei, da müsse die Öffentlichkeit wissen, wer das sei.

Der Vorsitzende Richter des Landgerichts, Matthias Stojek, hatte in der Verhandlung am Donnerstag versucht, die beiden Parteien zu einer Einigung zu bringen. Schließlich seien sich doch beide Seiten darin einig, dass die Zitate indiskutabel wären. Sie sollten bedenken, dass der Streit ansonsten bis 2025 gehen könne. Zu klären sei, ob der Kläger selbsterhaltende Amnesie betrieben habe - damit meinte der Richter wohl die eidesstattliche Erklärung. Oder ob »Kontext« auf etwas reingefallen sei. »Wollen Sie das wirklich durch alle Instanzen treiben?«, fragte der Richter. Sein Einigungsvorschlag: Unter die betreffenden Artikel von »Kontext« komme ein Text, in dem der AfDler erklären könne, das er dies nicht gesagt habe - und ein Text von »Kontext«, dass die Zeitung aufgrund ihrer Recherchen weiterhin davon überzeugt sei, dass er es war.

Die Zeitung erklärte sich damit einverstanden, der Anwalt des AfDlers nicht. Er bestand darauf, dass der Name seines Mandanten nicht mehr genannt werden dürfe. Richter Stojek versuchte es noch einmal und sagte zum Kläger: »Lassen Sie das mit der Unterlassungserklärung. Geben Sie das mal bei Google ein. Wir haben das gerade gemacht. Das Internet hat Vorteile, aber eben auch gigantische Nachteile.« Damit spielte er darauf an, dass die »Kontext«-Artikel sich mittlerweile im Netz weit verbreitet haben. Doch AfDler-Anwalt Conrad blieb bei seinem »Nein«. Sein Mandant sagte während der Verhandlung nichts.

Angesichts der Äußerungen des Richters überraschte das Urteil am Freitagmorgen dann doch. »Kontext«-Anwalt Köhler erklärte, er könne die Entscheidung nicht nachvollziehen. Allerdings habe das Gericht schon vorab erklärt, es halte 17 000 Seiten Chatprotokolle in einem Eilverfahren für nicht verarbeitbar. Hätte sich die Kammer intensiv mit den Chatprotokollen befasst, hätte sie nach Auffassung von »Kontext« ihre Zweifel überwinden können, so Köhler.

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