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  • Vergeltungsschlag in Syrien

Beteiligung der Bundeswehr wäre rechtswidrig

Gutachten stuft militärischen Vergeltungsschlag für möglichen Giftgasangriff als Grundgesetzverstoß ein

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Eine Beteiligung der Bundeswehr an einem militärischen Vergeltungsschlag für einen möglichen Giftgasangriff in Syrien würde nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen das Völkerrecht und das Grundgesetz verstoßen. »Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von 'Vergeltungsschlägen' gegen Giftgas-Fazilitäten völker- und verfassungswidrig«, heißt es in der am Montag vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte erstellten zehnseitigen Expertise, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

»Ein sehr hypothetischer Fall«
Bundesregierung verspricht, vor einem Angriff auf Syrien den Bundestag zu konsultieren

Am Montag war bekannt geworden, dass im Verteidigungsministerium eine deutsche Beteiligung an einem solchen Vergeltungsschlag geprüft wird. Im April hatte sich Deutschland nach einem Giftgasangriff in Syrien nicht an den Bombardements der USA, Großbritanniens und Frankreichs auf Stellungen der Regierungstruppen von Präsident Baschar al-Assad beteiligt. Schon damals hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags den Einsatz als völkerrechtswidrig eingestuft. Die Einschätzung, dass ein solches Vorgehen auch gegen das Grundgesetz verstoßen würde, ist dagegen neu.

Politiker verschiedener Parteien sprachen sich für eine Beteiligung an einem möglichen internationalen Kriegseinsatz aus. »Deutschland sollte erwägen, sich unter bestimmten Bedingungen mit seinen Verbündeten USA, Frankreich und Großbritannien an einem Militäreinsatz in Syrien zu beteiligen«, sagte der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Norbert Röttgen (CDU) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Auch Außen- und Verteidigungsexperten von CSU, FDP und Grünen zeigten sich dafür offen. Die »Bild« hatte zuvor berichtet, im Verteidigungsministerium seien kürzlich weitergehende Militäroptionen für Syrien diskutiert worden. Die Debatte gehe auf eine Anfrage der US-Seite an das Bundeskanzleramt zurück.

Die LINKE lehnt eine Beteiligung der Bundeswehr ab. Heike Hänsel, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, erklärte dazu am Montag: »Angriffe von NATO-Staaten in Syrien wäre ein weiterer Bruch des Völkerrechtes, weil es dafür kein UN-Mandat gibt «. Die LINKE beantrage deshalb für Mittwoch eine Sondersitzung des Verteidigungsausschusses. Auch SPD-Chefin Andrea Nahles lehnt eine Beteiligung an einem Vergeltungsschlag in Syrien ab. »Die SPD wird weder in der Regierung noch im Parlament einer Beteiligung Deutschlands am Krieg in Syrien zustimmen«, erklärte sie in Berlin. Agenturen/nd

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