Haar- und Barterlass vor dem Verwaltungsgericht

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Berlin. Weil er als Soldat keine langen Haare tragen darf, hat sich ein Stabsfeldwebel mit der Bundeswehr vor Gericht auseinandergesetzt. Seine Beschwerde gegen den Haar- und Barterlass der Truppe wurde aber am Donnerstag vor dem 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zurückgewiesen. Doch bedürfe die Regelung einer Überarbeitung, so die Richter. Der Soldat, nach eigenen Angaben Anhänger der Gothic-Szene, hielt die Dienstvorschrift des Verteidigungsministeriums für diskriminierend, weil sie Frauen lange Haare erlaube, Männern nicht. Dem Bundeswehrerlass nach dürfen die Haare von Soldaten Ohren und Augen nicht bedecken. Bei aufrechter Kopfhaltung dürfen sie Uniform- und Hemdkragen nicht berühren. dpa/nd

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