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Ob man in diese Welt Kinder setzen sollte, wird in Anbetracht der ernsten Gesamtlage wieder häufiger diskutiert. Als dem Antinatalismus zugehörig verstehen sich dabei vor allem jene, die meinen, die Welt habe die kleinen Schreihälse nicht verdient. Schließlich werden aus denen große Menschen, die sich gegenseitig das Leben zur Hölle machen und mit dem Planeten Schindluder treiben. Ein junger Inder meint jedoch, er habe die Schrecken der Welt nicht verdient, und verklagt deshalb seine Eltern - die ihn sich zu ihrer Unterhaltung zugelegt hätten wie einen Hund oder ein Spielzeug. Nun fragt man sich allerdings: Was ist die angemessene Wiedergutmachung für ein solches Vergehen? Wann verjährt es? Sind Sammel- bzw. Musterfeststellungsklagen aller von ihrer Geburt Betroffenen möglich? Müssen Richter als befangen gelten, wenn sie a) Kinder haben b) keine Kinder haben? Und was sagt die Welt dazu, die sich die Menschen zugelegt hat wie Hunde und Spielzeug? rst

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