Rüge für Russland wegen Hausarrest Nawalnyjs

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Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen des Hausarrests gegen den Kreml-Kritiker Alexej Nawalnyj gerügt. Der monatelange Freiheitsentzug im Jahr 2014 sei nicht gerechtfertigt gewesen und habe gegen die Menschenrechte verstoßen, befanden die Straßburger Richter am Dienstag. Ziel der Maßnahme sei gewesen, Nawalnyjs politische Aktivitäten zu unterbinden. Im Februar 2014 wurde Nawalnyj im Zuge von Betrugsermittlungen für zehn Monate unter Hausarrest gestellt. Damit habe Russland gegen Artikel 5, 10 und 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, befand der Gerichtshof. AFP/nd Kommentar Seite 10

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