Rüge für Russland wegen Hausarrest Nawalnyjs
Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen des Hausarrests gegen den Kreml-Kritiker Alexej Nawalnyj gerügt. Der monatelange Freiheitsentzug im Jahr 2014 sei nicht gerechtfertigt gewesen und habe gegen die Menschenrechte verstoßen, befanden die Straßburger Richter am Dienstag. Ziel der Maßnahme sei gewesen, Nawalnyjs politische Aktivitäten zu unterbinden. Im Februar 2014 wurde Nawalnyj im Zuge von Betrugsermittlungen für zehn Monate unter Hausarrest gestellt. Damit habe Russland gegen Artikel 5, 10 und 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, befand der Gerichtshof. AFP/nd Kommentar Seite 10
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.