Geordnete Seehoferisierung

Bundesregierung billigt umstrittene Verschärfungen des Umgangs mit Flüchtlingen

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 2 Min.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin den Entwurf zu einem »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« beschlossen. Sein Ziel ist eine Steigerung der Abschiebungszahlen. Ausgedehnt werden die Möglichkeiten der Abschiebungshaft; hierfür sollen Flüchtlinge auch in normalen Haftanstalten untergebracht werden können, wenngleich getrennt von Strafgefangenen. Die Landesjustizminister sehen hierin das Trennungsgebot zwischen Abschiebehaft und Strafrecht verletzt.

Während sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zufrieden über den mit der SPD ausgehandelten Kompromiss äußerte, kamen aus den Unionsparteien bereits Forderungen nach weiteren »Nachbesserungen«. Künftig werde zwischen ausreisepflichtigen Personen unterschieden, die unverschuldet nicht ausreisen können und solchen, die selbst Schuld daran trügen, sagte Seehofer in Berlin. Sei der Verbleib in Deutschland selbst verschuldet, solle das Konsequenzen haben, betonte Seehofer.

Das Gesetz sieht neben Verschärfungen für Straftäter vor, Ausländer, die bei der Feststellung ihrer Identität nicht mitwirken, härter zu behandeln. Eingeführt wird zu diesem Zweck eine »Duldung für Personen mit ungeklärter Identität«. Den Sonderstatus erhalten abgelehnte Asylbewerber, die nicht an der Beschaffung der für ihre Abschiebung nötigen Dokumente mitwirken. Sie werden einer Wohnsitzauflage und einem Beschäftigungsverbot unterworfen. Der Jesuitische Flüchtlingsdienst machte darauf aufmerksam, dass Probleme bei der Passbeschaffung vor allem bei den Auslandsvertretungen bestimmter Herkunftsstaaten lägen. Flüchtlinge, die in einem anderen EU-Land anerkannt sind oder deren Verfahren dort anhängig ist, sollen Leistungskürzungen hinnehmen. Pro Asyl spricht von einem Aushungern, um die Menschen in Länder zu zwingen, in denen menschenrechtliche Bedingungen nicht gewährleistet sind.

Das Deutsche Rote Kreuz warnte, dass Flüchtlingsberater sich künftig der Beihilfe oder Anstiftung zum Geheimnisverrat strafbar machen, wenn sie Informationen etwa der Ausländerbehörde weitergeben. Die Arbeit der Beratungsstellen werde damit wesentlich erschwert.

Ein Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) führt dazu, dass staatliche Sozialleistungen für Flüchtlinge gekürzt werden - außer in der Altersgruppe der Sechs- bis 13-Jährigen. Auch Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften erhalten weniger Geld. Erleichterten Zugang gibt es zu Integrationskursen. Diese werden Flüchtlingen auf Arbeitssuche künftig auch geöffnet, wenn sie keine sichere Bleibeperspektive haben. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), lobte die Neuregelung als wichtigen und richtigen Schritt. Mit Agenturen

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