Seehofer zählt anders

Gesetz zur »Geordneten Rückkehr« offenbart Rechenschwächen

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 4 Min.

Die Redner von Grünen und LINKER machten auf den Widerspruch aufmerksam. Der Wert der universellen Rechte als »Kernerfahrung aus dem Naziterror«, wie Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus sie beschrieb, wird im Entwurf der Bundesregierung zu einem »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« in Frage gestellt. Das Gesetz solle rechtliche »Schwachstellen« beseitigen, argumentierte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Die nach seiner Auffassung viel zu geringen Ausreise- und Abschiebungszahlen sind das Problem, und Seehofer zählte die Instrumente auf, die er - unter Zustimmung auch des Koalitionspartners SPD - einzusetzen gedenkt.

Wer seine Ausreise trotz Auflagen nicht aktiv betreibt, etwa durch Mitwirkung bei der Beschaffung eines Passes, wird mit Sanktionen belegt. Er erhalte eine »Duldung minus«, wie Seehofer süffisant formulierte. Und die beinhalte folgende Konsequenzen: Arbeitsverbot, Wohnsitzauflage, Verhinderung der Aufenthaltsverfestigung und die Möglichkeit von Bußgeldern - bis zu 5000 Euro. Die Ausweitung von Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam sind geplant. Weil aber zu wenige Unterkünfte zur Verfügung stehen, soll vorübergehend eine Inhaftierung in normalen Strafanstalten erlaubt werden. Wenngleich diese räumlich getrennt bleibt, weisen Kritiker auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes hin, der dies verboten hat.

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Auch die Justizminister der Bundesländer haben deshalb in einem Brief ihre Ablehnung deutlich gemacht, was Seehofer unter Hinweis auf einen einstimmigen Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder als »skurril« bezeichnete. Die Haftplätze brauche man, »damit die Akzeptanz der Bevölkerung für Schutzbedürftige erhalten bleibt«, so der Minister.

Seehofers Rechtsverständnis weckt auch in anderen Punkten den Widerspruch der Justizminister, so die vorgesehene Haftandrohung für Amtsträger. Fünf Jahre kann ins Gefängnis wandern, wer abgelehnte Asylbewerber etwa über den Termin ihrer geplanten Abschiebung informiert. Bis zur Verabschiedung des Asylpakets II erfolgte die Ankündigung solcher Termine noch von Amts wegen. Denn die Möglichkeit, gegen solche Entscheidungen Rechtsmittel einzulegen, setzt die Kenntnis des Betroffenen voraus.

Auch bei der SPD wecken Seehofers Argumente nur teilweise Zustimmung. So gilt die von ihm verwendete Zahl von rund 230 000 »vollziehbar ausreisepflichtigen« Ausländern auch dem SPD-Experten Helge Lindh offenbar als wenig belastbar. 180 000 davon seien immerhin Geduldete, sie befinden sich also rechtmäßig in Deutschland. Lindh wies wohlweislich auf den »mäßigenden Einfluss« hin, den die SPD auf das Gesetz genommen habe.

In ihrer Stellungnahme, zu der Vereine und Fachverbände der Zivilgesellschaft eingeladen werden, hatte auch die Diakonie auf die politisch überhöhten Zahlen hingewiesen, die der Begründung der einschneidenden Maßnahmen dienen. »Diejenigen, deren Abschiebung aufgrund einer Duldung aus gesetzlich vorgesehenen Gründen vorübergehend ausgesetzt ist, werden nicht berücksichtigt.« Zu den mitgezählten Menschen, die sich legitim in Deutschland aufhielten, gehörten Flüchtlinge aus Afghanistan, unbegleitete Minderjährige, Personen, die aufgrund eines Abschiebestopps nicht abgeschoben werden, Eltern aufenthaltsberechtigter Minderjähriger sowie für den Zeitraum der Ausbildung geduldete junge Menschen.

Vollzugsdefizite existierten allein in Seehofers Fantasie, warf Ulla Jelpke von der LINKEN deshalb dem Minister vor. Solche Falschinformationen dienten nur der Stimmungsmache. Filiz Polat (Grüne) nannte das Gesetz »schizophren« angesichts zugleich geplanter Ausbildungserleichterungen für Flüchtlinge. Die von Seehofer genutzten Zahlen stammen aus dem Ausländerzentralregister, dessen Daten sich als höchst unzuverlässig erwiesen haben. Das ist auch ein Grund dafür, dass hierzu ebenfalls eine Gesetzesnovelle beraten wird. Die geplanten Regeln sind ebenfalls Gegenstand heftiger Kritik - unter anderem des Bundesdatenschutzbeauftragen Ulrich Kelber.

Parallel werden derzeit zehn Gesetze verhandelt. Darunter befindet sich auch das Asylbewerberleistungsgesetz, das eine vollständige Streichung aller Leistungen für Personen vorsieht, die einen Aufenthaltsstatus in einem anderen EU-Staat haben. Grund sind aber oft menschenunwürdige Bedingungen in Ländern wie Griechenland oder Bulgarien. Leistungsbeschränkungen sind auch für Personen geplant, die Mitwirkungspflichten nicht erfüllen. Ulla Jelpke sprach deshalb von einem geplanten »Aushungern von Schutzsuchenden«. 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass der Verfassungsauftrag der Menschenwürde Leistungskürzungen zu (migrations)politischen Zwecken verbietet.

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