Streit um vermummte Aktivistin bei Thunberg-Besuch

Baden-württembergischer Datenschützer Stefan Brink verteidigt vermummte Aktivistin / CDU und FDP äußern Kritik

  • Lesedauer: 3 Min.

Stuttgart. Äußerungen des baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten Stefan Brink über vermummte Klimaaktivisten im Hambacher Forst sorgen für Diskussionen. Auf Aufnahmen vom Wochenende war die schwedische Aktivistin Greta Thunberg bei einem Besuch im Hambacher Forst neben einer vermummten Person zu sehen. Brink hatte die Vermummung im Netz verteidigt - und damit scharfe Kritik auf sich gezogen. Unter anderem die Innenminister aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Herbert Reul und Thomas Strobl (beide CDU) hatten Brink für seine Äußerungen in der »Bild«-Zeitung kritisiert.

»Nicht die Vermummung bedarf der Legitimation, sondern die Demaskierung. In einer idealen Welt kann jeder sein Gesicht zeigen - in unserer gibt es viele gute Gründe, das nicht zu tun. Leider«, hatte Brink auf Twitter geschrieben.

NRW-Innenminister Reul sagte der »Bild«: »Wir leben in Deutschland aber zum Glück nicht in einer Diktatur, sondern in einem demokratischen Rechtsstaat. Bei uns gibt es wirklich keinen Grund, sein Gesicht zu vermummen - es sei denn, man hat etwas zu verbergen.«

Baden-Württembergs Innenminister und CDU-Bundesvize Strobl erklärte in der Zeitung: »Wer für etwas einstehen möchte, sollte das nur für solche Dinge tun, für die er mit seinem echten Namen, seiner echten Identität, mit seinem Gesicht einstehen kann.«

»Ich halte diese Einstellung für abwegig«, betonte FDP-Vize und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki gegenüber der Zeitung. »In einer offenen Gesellschaft, die auf Transparenz ausgerichtet ist, begegnen wir uns mit offenem Visier. Vermummung hat jedenfalls in Deutschland nichts mit Freiheit zu tun.«

Laut Bundesversammlungsgesetz ist es bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel verboten, sich zu vermummen - bis auf wenige Ausnahmen wie kirchliche Prozessionen.

Brink wehrte sich am Dienstag gegen die Kritik. »Die Frage ist nicht, ob wir uns vermummen«, sagte er auf Nachfrage. »Sondern ob jemand von uns verlangen kann, dass wir unser Gesicht zeigen. Die Antwort heißt ganz eindeutig nein.« Man könne als freier Bürger selbst entscheiden, wo man sein Gesicht zeige und wo es Gründe gebe, das lieber nicht zu tun - etwa wenn Ärger mit dem Arbeitgeber droht. »Sich zu vermummen und zu verhüllen ist ein Schutz in dem Fall.«

Nur in einem ganz schmalen Bereich von Demonstrationen gebe es ein Vermummungsverbot, sagte Brink. »Aber wir dürfen uns vermummen, wenn wir in der Fußgängerzone einkaufen gehen und wir dürfen uns auch im Internet vermummen.« Brink sagte weiter: »Diejenigen, die nun dafür starke Worte finden, dass Bürger mit offenem Antlitz antreten, sind dieselben, die gegen die Kennzeichnungspflicht der Polizei eintreten.« Man könne nicht dafür plädieren, dass Polizisten sich vermummen, Masken tragen und ihre Identität verschleiern dürfen, während man dem Bürger untersagen wolle, sich zu vermummen.

Die Grünen im baden-württembergischen Landtag verteidigten den Datenschützer. »Klar muss es Regeln für Vermummung geben«, teilte der innenpolitische Sprecher Uli Sckerl mit. »Aber es gehört auch zur Aufgabe eines unabhängigen Datenschützers, Dinge kritisch zu hinterfragen und unbequem sein zu dürfen. Ein starker Rechtsstaat zeichnet sich gerade dadurch aus, dass er einen solchen Diskurs zulässt und Debatten ernst nimmt, anstatt sie plump zurückzuweisen.« dpa/nd

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