Lehrlinge: Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen kann sich lohnen

Azubis

  • Lesedauer: 3 Min.

Mehr als eine halbe Million Auszubildende haben in diesem Herbst in Deutschland mit dem Start ins Berufsleben begonnen. Und schon jetzt können die jungen Berufsanfänger beginnen, mit kleinem Aufwand finanziell für ihre Zukunft zu sorgen: Sie sollten gleich zum Berufsstart die vermögenswirksamen Leistungen (VL) nutzen.

Je nach Anlage hat man die Möglichkeit, frühzeitig mit einem Vermögensaufbau zu beginnen.

Nach einer Sperrfrist von rund sieben Jahren steht das gesparte Kapital zur Verfügung. Zinsen bzw. Erträge und staatliche Förderungen haben dieses in der Regel bis dahin zu einem ansehnlichen Betrag anwachsen lassen. Anschließend kann das Kapital weiter vermögenswirksam angelegt werden.

Beispielsweise in Form eines Bausparvertrags. So kann bereits in jungen Jahren der Grundstock für die eigenen vier Wände gelegt werden.

Daher sollten Auszubildende bereits vor Vertragsabschluss, spätestens aber bei Ausbildungsbeginn, mit ihrem Chef über die VL sprechen. Auch der Staat fördert die Vermögensbildung durch besondere Zulagen, in deren Genuss die meisten Auszubildenden kommen werden: Denn das zu versteuernde Einkommen muss bei Ledigen unter 17 900 Euro und bei Verheirateten unter 35 800 Euro liegen.

Übrigens: Schon Azubis können sich die Förderung für ihre Altersvorsorge sichern. Jeder, der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt, ist berechtigt, einen Riester-Vertrag für seine Altersvorsorge abzuschließen. Damit kann man sich die Grundzulage – 154 Euro pro Jahr – und sofern schon vorhanden die Kinderzulage (185 Euro pro Jahr und Kind) – sichern. Für alle ab dem 1. Januar 2008 geborenen Kinder gibt es sogar 300 Euro.

Zu den Pflichtversicherten gehören auch Auszubildende. Naturgemäß ist für diesen Personenkreis die Rente noch nicht wirklich ein Thema. Dennoch ist es sinnvoll, so früh wie möglich anzufangen, mit eigenen Mitteln vorzusorgen – zumal der Staat für Riester-Sparer mit dem Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro einen zusätzlichen Anreiz schuf.

Hier eine Beispielrechnung: Ein Auszubildender im zweiten Lehrjahr, Jahrgang 1990, schließt in diesem Jahr einen Riester-Vertrag ab. Sein voraussichtlicher Rentenbeginn liegt im Jahr 2057. Hatte er im Vorjahr einen Jahresbrutto-Arbeitslohn von beispielsweise 8500 Euro, müsste er vier Prozent davon – das sind 340 Euro – als Sparleistung aufwenden, um die volle Riester-Förderung zu erhalten. Nach dem Willen des Gesetzgebers verringert sich seine Sparleistung aber noch um die Grundzulage von 154 Euro, so dass der tatsächliche Eigenbetrag in diesem Jahr für ihn bei lediglich 186 Euro liegt. Einem Nettoaufwand von rund 55 Prozent an eigenem Geld stehen bei diesem Rechenbeispiel Grundzulagen von zirka 45 Prozent gegenüber.

Wohnt der Azubi noch zu Hause und hat seine Mutter ebenfalls einen Riester-Vertrag, erhält sie für ihn – solange ihm Kindergeld zusteht – neben ihrer eigenen Grundzulage die Kinderzulage in Höhe von 185 Euro pro Jahr: Sieben Jahre lang, wenn der 1990 geborene Sohn oder die Tochter bis zum 25. Lebensjahr die Beine unter den Tisch der Mutter stecken.

Bekommt eine »riesternde« Tochter in dieser Zeit ein Kind, steht ihr neben der Grundzulage natürlich auch die Kinderzulage in Höhe von 300 Euro pro Jahr auf ihren eigenen Riestervertrag zu.

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