Handwerkerlöhne steuerlich absetzbar

Instandhaltung und Modernisierung

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Seit Jahresbeginn können Hausbesitzer mit Hilfe von Handwerkerrechnungen Steuern sparen, erläutert Thomas Penningh vom Verband Privater Bauherren (VPB).

Steuerlich geltend machen können Hausbesitzer die Lohnkosten, die ihnen durch Reparaturen oder Modernisierungen am eigenen Haus entstehen. Wichtig dabei: Die Regelung für handwerkliche Dienstleistungen gilt nur für die reinen Lohn- und Arbeitskosten, nicht für das verbaute Material. Ab sofort dürfen 20 Prozent von maximal 6000 Euro Lohnkosten pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht einer Ersparnis von 1200 Euro.

Voraussetzung dabei: Es muss eine ordentliche Rechnung vorliegen, in der Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind. Außerdem muss die Rech-nung per Überweisung beglichen werden, nicht bar auf die Hand. Beides, sowohl Rechnung als auch Überweisungsbeleg, muss der Steuerpflichtige dem Finanzamt vorlegen können. Natürlich dürfen Hausbesitzer auch mehrere Rechnungen verschiedener Handwerker bis zum Höchstbetrag von 6000 Euro Lohnkosten sammeln und zusammen beim Finanzamt einreichen.

Abzugsfähig sind grundsätzlich alle Handerwerkerrechungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im inländischen Haushalt. Das umfasst angefangen bei Maler-, Tapezier- oder Fliesenarbeiten über Dach-, Fassaden- und Gartengestaltungsarbeiten bis hin zu Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen oder den Einbau einer neuen Küche und die Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten. Abzugsfähig sind auch Schornsteinfegergebühren, das Überprüfen von Blitzschutzeinrichtungen sowie die handwerklichen Leistungen für Kabel-, Strom- oder Fernsehanschlüsse, soweit die Zuleitungen zu einem bestehenden Haus führen und nicht zu einem Neubau.

»Es lohnt sich also ab diesem Jahr besonders, Handwerkerrechnungen zu sammeln«, rät Penningh. Der VPB rät privaten Bauherren, grundsätzlich mindestens einen Euro pro Quadratmeter-Wohnfläche im Monat für Instandhaltungsarbeiten zurückzulegen. Wer das für sein 150 Quadratmeter großes Einfamilienhaus konsequent fünf Jahre lang getan hat, der kann jetzt 9000 Euro investieren. Davon kann er beispielsweise lohnintensive Abdichtungsarbeiten am Keller außen finanzieren, oder das Dach von innen dämmen lassen. Wer über die reinen Schönheitsreparaturen hinaus sein Haus energetisch modernisieren möchte, der sollte sich zuvor ein Sanierungsgutachten vom unabhängigen Sachverständigen machen lassen, um teure Folgeschäden zu vermeiden.

»Die Neuregelung«, so Penningh, »zahlt sich auch für alle Hausbesitzer aus, die ihre Verkehrssicherungspflicht ernst nehmen. Sie können Dach- und Fassadenkontrollen im Frühling ebenso absetzen wie den winterlichen Streu- und Räumdienst, der auf dem Privatgelände anfällt – letzteren im Rahmen der so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen. Für diese haushaltsnahen Dienstleistungen hat der Gesetzgeber die absetzbaren Summen ab 2009 ebenfalls angehoben, und zwar auf 20 Prozent bei maximalen Ausgaben von 20 000 Euro. Das bedeutet: Neben den Handwerkerleistungen von maximal 6000 Euro können Hausbesitzer jährlich noch einmal 20 000 Euro für Reinigungs- oder Gartenpflegearbeiten geltend machen.

Nicht steuerlich abzugsfähig sind Handwerkerarbeiten an Neubauten. Darunter fallen alle Arbeiten, bei denen Nutz- oder Wohnflächen gebaut oder er-weitert werden. Anbauten, Aufstockungen oder auch der Ausbau eines Speichers oder Kellers zum Wohnraum werden steuerlich nicht begünstigt.

Eine Checkliste der absetzbaren Leistungen:

– Malerarbeiten innen und außen

– Tapeziererarbeiten innen

– Arbeiten an Dach und Fassade

– Arbeiten an der Garage oder am Carport

– Arbeiten zur Gartengestaltung

– Pflastern auf dem Grundstück

– Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen

– Streichen/Lackieren von Fenstern und Türen innen und außen

– Streichen/Lackieren von Wandschränken

– Streichen/Lackieren von Heizkörpern und -rohren

– Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen

– Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- -und Wasserinstallationen

– Modernisierung oder Austausch der Einbauküche

– Modernisierung des Badezimmers

– Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten wie Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer und anderen Gegenständen, die in der Hausratversicherung mitversichert werden können

– Schornsteinfegergebühren

– Überprüfung von Blitzschutz- und Alarmanlagen

– Winter- und Streudienst

– Anschluss und Überprüfung von Kabeln für Strom oder Fernsehen.

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