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Keine Anhörung im Ausschuss?

Kersten Naumann (LINKE) über die Petition zum Grundeinkommen / Kersten Naumann ist Bundestagsabgeordnete der LINKEN und seit 2005 Vorsitzende des Petitionsausschusses

  • Lesedauer: 3 Min.
Fragwürdig: Keine Anhörung im Ausschuss?

ND: Mehr als 50 000 Bundesbürger haben die Internet-Petition der Greifswalderin Susanne Wiest zum Grundeinkommen unterzeichnet. Wie geht es nun weiter?
Naumann: Zuerst geht die Petition ins sogenannte Petitionsverfahren. Das heißt, die Ministerien werden um Stellungnahmen gebeten. Die Petentin aus Greifswald bekommt diese dann zugestellt. Ich gehe aber davon aus, dass Frau Wiest mit den Antworten aus den Ministerien nicht einverstanden sein wird. In diesem Fall kann sie Widerspruch einlegen. Dann geht es in ein erneutes Petitionsverfahren. In welchem zwei Berichterstatter – je einer von der Opposition und einer von der Regierung – die Unterlagen noch einmal sichten und dann jeweils ein eigenes Votum abgeben. Sie könnten den Fraktionen des Bundestages diesen Fall zur Kenntnis vorlegen oder das fragliche Material an die Bundesregierung überweisen – zur Berücksichtigung oder gar zur Erwägung. Zurzeit ist alles offen. Aber die beinahe 53 000 Unterschriften sind ein großer Schritt für die Petentin.

In den Medienberichten der letzten Tage hieß es, die Initiatorin der Petition müsse vom Ausschuss zu einer Anhörung eingeladen werden, wenn mehr als 50 000 Bürger die Petition unterzeichneten. Stimmt das ?
Prinzipiell gibt es die Möglichkeit, aber die Richtlinien besagen auch, dass eine Petition innerhalb von drei Wochen die 50 000 Unterschriften erhalten müsste, um eine solche öffentliche Anhörung zu erzwingen. Das ist bei der Petition zum Grundeinkommen nicht der Fall. Die Mitzeichnungsfrist betrug hier sechs Wochen. Aufgrund eines technischen Problems wurde die sechswöchige Zeitspanne zusätzlich um eine Woche verlängert. Die 50 000 Unterschriften sind also nicht in der vorgesehenen Zeit zusammen gekommen.

Das heißt, Frau Wiest wird vom Petitionsausschuss gar nicht angehört?
Davon gehe ich jetzt aus. Wir werden als LINKE trotzdem eine Anhörung beantragen. Aber dagegen sperren sich sowohl die Koalitionsparteien als auch die anderen beiden Oppositionsfraktionen.

Selbst die Grünen sind gegen eine öffentliche Anhörung?
Es wäre schön, wenn ich mich irren würde.

Was kaum jemand weiß: Auch nach Ablauf der Frist kann man die Petition unterstützen, beispielsweise per Fax oder Brief. Könnte man so den Druck auf den Petitionsausschuss erhöhen?
Ich glaube nicht, dass das ein geeignetes Mittel ist. Ich bin aber trotzdem dafür, dass so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich diese Petition unterstützen sollten. Auch weil es einen Unterschied macht, ob nun 50 000 oder 90 000 Bundesbürger die Petition unterzeichnet haben. Das wäre für uns als LINKE ein wichtiges Argument, dieses Thema noch einmal im Petitionsausschuss zu diskutieren. So könnte man natürlich auch den Ausschussmitgliedern und der Regierung zeigen: Hier gibt es andere Meinungen, nehmt diese bitte zur Kenntnis und ändert etwas.

Es gab für den Vorstoß ja nicht nur Unterstützung über das Internet, sondern es erreichten uns auch Postkarten und Briefe. Wir können also davon ausgehen, dass mittlerweile mehr als 53 000 Unterschriften zusammen gekommen sind. Und wie gesagt: Per Brief oder Fax kann man weiterhin für die Petition stimmen.

Fragen: Fabian Lambeck

Wer die Petition für ein bedingungsloses Grundeinkommen (Wortlaut siehe ND vom 17. 2. 2009, S. 3) unterstützen möchte, wende sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin (Tel.: 030/227 35257).

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