Die alte Stadtmauer verteidigen

  • Marcus Hawel
  • Lesedauer: 4 Min.
Die alte Stadtmauer verteidigen

Wenn Jubiläen gefeiert werden, steigt stets viel Trockennebel auf. Festtagsredner sind zuweilen wie Magier, die auf der Showbühne mit viel ablenkendem Spektakel aus der hohlen Hand weiße Tauben hervorzaubern. Das Jahr 2009 bietet zu solch feierlichem und starke Aufmerksamkeit erzeugendem Tamtam gleich mehrfachen Anlass: Vor 60 Jahren wurde in der alten Bundesrepublik das Grundgesetz verkündet, das heute als eine gesamtdeutsche »demokratische Erfolgsgeschichte« gepriesen wird. In dasselbe zeitgeschichtliche Kontinuum gehört die vor 90 Jahren in Kraft getretene, aber fatal gescheiterte republikanische Verfassung von Weimar. Und vor 20 Jahren leitete der Mauerfall den Zusammenbruch der DDR ein, die wie die Bundesrepublik vor 60 Jahren gegründet worden war.

Eingerahmt von lauter Scheitern gilt also das Grundgesetz als ein »Erfolgsmodell«, das der Bundesrepublik und dann dem wiedervereinigten Deutschland zu Wohlstand und einer stabilen rechts- und sozialstaatlichen Demokratie verholfen habe. Das ist zugleich richtig und falsch. Das Tamtam lenkt davon ab, dass unser Rechts- und Sozialsystem in einer tiefen Krise steckt.

Das Grundgesetz kam 1949 als ein Kompromiss zwischen antagonistischen Kräften zustande. Wenn auch die jeweiligen Länderverfassungen, deren Verabschiedung dem Grundgesetz vorausging, in manchen Fragen wesentlich emanzipativer sind, so einigte man sich doch aufgrund der unmittelbaren Erfahrung von Faschismus und Krieg auf verfassungsrechtliche Normen, die heute von manchem gerne ausgeblendet, uminterpretiert oder verleugnet werden. Wer sich vor der derzeitigen Kapitalkrise wie Politiker der Linkspartei auf die nach Art. 14 und 15 GG mögliche Enteignung bzw. Sozialisierung von Privateigentum an Produktionsmitteln »zum Wohle der Allgemeinheit« berief, wurde schon manches Mal als Verfassungsfeind bezeichnet.

Das Grundgesetz wurde mit einer antifaschistischen Feder geschrieben. Zwei ungeschriebene, aber lange Zeit wirkmächtige Präambeln charakterisieren seinen Geist: »Nie Wieder Krieg!« und »Nie wieder Faschismus!« Diese als Provisorium erdachte Verfassung hat allerdings in all den Jahrzehnten durchaus Wandlungen durchgemacht. Ersetzungen, Ergänzungen, Streichungen, gewandelte Auslegungen innerhalb der Rechtsprechung und auch die normative Kraft praktizierter Verstöße haben doch erheblich seinen Glanz verblassen lassen. Zu erinnern wäre etwa an die Wehrverfassung von 1956, an die Notstandsgesetze von 1968 und an die faktische Abschaffung des Asylrechts aus dem Jahr 1992. Der Liberale Burkhard Hirsch bezeichnete den schlichten Satz »Politisch verfolgte genießen Asylrecht« aus Art. 16, Abs. 2 GG als die »Fackel der Freiheitsstatue«; mit der Grundgesetzänderung von 1992 – fatalerweise auch noch als eine unmittelbare Antwort auf die Pogrome in Rostock-Lichtenhagen gegen Asylsuchende – sei die Fackel erloschen.

Das Grundgesetz ist auch ohne brennende Fackel immer noch die beste Verfassung, die in Deutschland je wirksam gewesen ist. Sich aber der historischen Wurzeln zu erinnern, um seinen ursprünglichen Geist wiederzubeleben, ist dringend geboten. Das Grundgesetz ist ein unverzichtbarer Ausgangspunkt für die Einrichtung einer emanzipatorischen Gesellschaft, gerade in der gegenwärtigen Zeit: Für die herrschenden Eliten erweisen sich die rechtsstaatlichen Normen zunehmend als formelle Schranke, als eine unbequeme Fessel ihrer Gewaltausübung. Dann schlägt die Stunde des Dezisionismus. Der geistige Wegbereiter des Nationalsozialismus, Carl Schmitt, hatte mit seiner politischen Theologie die Legitimation geliefert, nach der die Nazis an die Stelle eines verbindlichen Rechtssystems Willkür und das Recht des Stärkeren setzten. Die Suspendierung der politischen Rechte ermöglichte es den Nazis, auf scheinbar legalem Wege die in Parteien und Gewerkschaften organisierte Arbeiterbewegung zu zerschlagen.

Schon Marx wusste sehr genau, dass die Gewähr der politischen Rechte – Meinungsfreiheit, Koalitions- und Versammlungsfreiheit, Demonstrationsrecht usw. – der Boden ist, auf dem sich weitere Emanzipation bewegen muss. Sie kann in ihrem politischen Kampf für den Sozialismus auf die bürgerlichen Freiheiten nicht verzichten und will sie deshalb nicht liquidieren, sondern dialektisch aufheben: ihren formalen Charakter abstreifen, ihren Inhalt aber bewahren und konkretisieren. Das gilt auch heute noch. Die Verfassung ist diesbezüglich ein wichtiger Bezugspunkt. Sie muss von den Linken verteidigt werden wie eine Stadtmauer.

Dr. Marcus Hawel, Jahrgang 1973, ist Politikwissenschaftler, Lehrbeauftragter am Institut für Politikwissenschaften der Leibniz Universität Hannover, Mitherausgeber der Onlinezeitschrift »SoPos – Sozialistische Positionen« und zur Zeit Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Studienwerk der Rosa Luxemburg Stiftung. Seine Arbeitsgebiete sind u. a. Verfassungslehre und Staats- und Demokratietheorie.

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