Die Angst vor dem Amtsarzt

Referendare müssen sich einem Gesundheitscheck unterziehen.

  • Sabine Sölbeck
  • Lesedauer: 4 Min.
Es ist das Risiko des Staates, einen Bewerber auf Lebenszeit zu verbeamten. Um das Problem behördlich fassbar zu machen, muss es Regeln und Vorschriften geben. So müssen sich auch angehende Lehrer einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Der Gesundheitscheck wird dabei für manchen Referendar zur schwer zu nehmenden Hürde.

Julia* (24) hatte sich beim Kultusministerium in Hessen als Referendarin beworben. Die junge Grundschullehrerin hat ihr erstes Staatsexamen überdurchschnittlich gut bestanden. Zu den Bewerbungsbedingungen in Hessen wie in anderen Bundesländern gehört der Besuch beim Amtsarzt. Und dass ein Besuch beim Amtsarzt als Schikane aufgefasst werden kann, erzählen Julia und auch Betroffene in zahlreichen Foren im Internet. Ihre Angst diskutieren die Betroffen freimütig. Denn sie sind übergewichtig oder haben Erkrankungen wie Diabetes oder Neurodermitis.

Untersuchung zum Schutz des Staates

Julia kennt diese Angst. Wie andere hoffte sie, dass es keine Bedenken über ihre Einstellung geben würde. Das Prozedere der Untersuchung sei peinlich gewesen, berichtet sie. Über den Sinn und Zweck hatte sie sich im Voraus wenig Gedanken gemacht. Sie wurde gemessen, gewogen und über Erbkrankheiten in der Familie befragt. Es war für Julia ein ungewohntes und unangenehmes Gefühl, nach körperlichen Gegebenheiten bewertet zu werden. Im Untersuchungszimmer musste sich Julia bis auf die Unterwäsche entkleiden, die Socken durfte sie anbehalten. Die Lunge und die Bronchien wurden abgehört. Sie musste mit geschlossenen Augen auf der Stelle laufen und dabei abwechselnd den rechten und linken Zeigefinger an die Nase bringen. Halb nackt kam Julia allen Aufforderungen nach, doch es hat sie auch wütend gemacht.

Für die Bürokratie in Hessen ist es bloß ein Zeugnis, dem zu entnehmen ist, ob mit dem Eintreten einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit gerechnet werden muss. Für Julia ist es eine Farce, nach ihrer körperlichen Beschaffenheit beurteilt zu werden. Und der Druck wird erhöht. In einem Merkblatt des Kultusministeriums Hessen heißt es: »Eine Einstellung ohne das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung ist ausgeschlossen.« Für weibliche Bewerber ist eine venöse Blutentnahme zur Bestimmung der Rötelnimmunität vorgesehen. »Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer Weigerung, eine Untersuchung, Impfung oder Erfolgskontrolle vornehmen zu lassen, eine Schadenersatzforderung gegen das Land Hessen anlässlich einer im Schuldienst zugezogenen Röteln-Infektion ausgeschlossen ist.«

Ob solcher Auflagen, wächst bei den Lehramtsanwärtern die Angst. Julia hat verärgert nachgefragt: Ob denn der Ablauf der Untersuchung normal sei? Hinter vorgehaltener Hand gab die Ärztin Auskunft: Die Untersuchung sei zum Schutze des Staates gedacht, um keine Menschen, die womöglich schon jetzt ein körperliches Defizit haben, in den Beamtenstatus gelangen zu lassen. Mögliche Heilungskosten oder eine Berufsunfähigkeit kämen den Staat später teuer zu stehen. Aus diesem Grund habe man die amtsärztliche Untersuchung als eine Art legitimes Verfahren eingeführt. Legitim? Ein Selektionsverfahren, so bezeichnet es Julia. Angehende Referendare mit Übergewicht oder einer Beeinträchtigung des Hörapparates haben laut dieser Amtsärztin Schwierigkeiten, diese Untersuchung zu »bestehen«.

Auch in Berlin gab es bis Ende letzten Jahres eine Regeluntersuchung. Seit Anfang 2009 werden Referendare aber nur noch zum Arzt geschickt, wenn der Bewerber folgende Erklärung nicht abgibt: »Zurzeit leide ich nicht an einer Krankheit oder chronischen Gesundheitsstörung, durch die die Gesundheit anderer ernstlich gefährdet oder durch die die ordnungsgemäße Ausbildung ernstlich beeinträchtigt wird. Ich gehe davon aus, dass mein Gesundheitszustand eine Aufnahme in den Vorbereitungsdienst der Lehramtsanwärter zulässt und ich auch in der Lage bin, den Vorbereitungsdienst abzuleisten.«

Abschied von der Verbeamtung

Für Matthias Jähne, Hochschulreferent des Berliner Landesverbandes der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), sind »die Befürchtungen der Referendare unbegründet«. Es scheitere fast niemand an der Untersuchung, denn das Referendariat sei teil der Ausbildung, und es gibt einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf. Seit der Änderung hatte Matthias Jähne aber sehr viele Anrufe von verunsicherten Bewerbern erhalten, die wissen wollten, wie sie sich zu dieser neuen Erklärung verhalten sollten. Viele angehenden Lehrer seien verunsichert, berichtet Jähne. Auch dass eine Amtsarztuntersuchung als demütigend empfunden werden kann, versteht er.

Im Gegensatz zu Berlin bleiben die meisten Bundesländer bei der Pflicht, ein Amtsarztzeugnis vorlegen zu müssen, sofern man in den staatlichen Schuldienst aufgenommen werden will. Das gilt sowohl für den Vorbereitungsdienst als auch in einer eventuell erneuten Untersuchung, wenn es im nächsten Schritt um die Verbeamtung der Lehrer auf Lebenszeit geht. Eine Abschaffung der amtsärztlichen Pflichtuntersuchung käme nur dann in Betracht, wenn Lehrer künftig als Angestellte und nicht mehr wie bisher als Beamte beschäftigt würden. Doch das ist bislang nur in Berlin und einigen wenigen anderen Bundesländern der Fall.

* Name geändert

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