Ein Satz, der neues Unrecht heraufbeschwört

Der Koalitionsvertrag greift die Bodenreform 1945 bis 1949 wieder an / Doch kein Wort zu den enteigneten Neubauernerben

  • Rosi Blaschke
  • Lesedauer: 4 Min.
Es kann nicht sein, was nicht sein darf, meint die schwarz-gelbe Koalition: Die Bodenreform 1945 bis 1949 in Ostdeutschland soll revidiert werden. Und macht enteigneten Großgrundbesitzern und Junkern erneut Hoffnung auf die Rückgabe von Grund und Hof.

Er wäre fast untergegangen im Rausch des Einheitsfestes, dieser eine einzige Satz im Koalitionsvertrag, den die FDP ihrem schwarzen Partner in den Text gedrückt hat: »Wir werden eine Arbeitsgruppe bilden, die im Hinblick auf die Enteignungen in der SBZ von 1945 bis 1949 prüfen soll, ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten.«

Schon im Wahlkampf hatte die FDP in Gestalt des Vorsitzenden des Arbeitskreises Innen- und Rechtspolitik der FDP-Fraktion, Max Stadler, eine Lösung parat – Rückkauf zu 25 Prozent des Wertes. Auch Wolfgang Schäuble als einstiger Innenminister soll in internen Gesprächen bestimmt haben: »25 Prozent ohne Wenn und Aber mit Haus und Hof.« Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, bayerische FDP-Vorsitzende, hatte ebenso versprochen, die »Wiedergutmachung für die politisch Verfolgten 45 bis 49« in das Bundeswahlprogramm ihrer Partei aufzunehmen.

Die Nachfahren der Enteigneten wittern fette Pfründe. » Wir haben ... die FDP dazu gebracht, eine politische Lösung für die Opfer in ihr Wahlprogramm aufzunehmen und auch im Koalitionsvertrag durchzusetzen«, frohlockt Sven von Storch, Vorsitzender der Allianz für den Rechtsstaat in einem Interview. Damit hätten sie die Grundlage, ihre Ziele »politisch wie juristisch« durchzusetzen, und Storch verspricht schon Investitionen und Steuereinnahmen im Osten Deutschlands.

Doch das Fell des Bären wird so einfach nicht verteilt. Die CDU fühlt sich sichtlich überrumpelt. Der Innenexperte Wolfgang Bosbach sieht dem Thema »mit gemischten Gefühlen« entgegen. Der letzte DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière hält die erneute Debatte über die Bodenreform für anachronistisch.

Die LINKE übt scharfe Kritik an der beabsichtigten Arbeitsgruppe der Koalition. Die Bundestagsabgeordnete Kirsten Tackmann verweist darauf, dass die Bodenreform juristisch und historisch abgeschlossen ist. Damit wurde nach dem Krieg »eine Struktur extremer Ungleichverteilung des Bodens im Interesse der Menschen, die den Boden existenziell brauchten, überwunden«. Alteigentümern beim Verkauf von ostdeutschen Flächen durch die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) kräftige Bevorzugungen einzuräumen und ihnen Flächen zum Vorzugspreis anzubieten, schaffe neues Unrecht, betont sie. 80 Prozent der Bodenreformflächen seien heute in privatem Eigentum.

Kirsten Tackmann benennt in diesem Zusammenhang ein Problem, dass im Koalitionsvertrag völlig ausgeblendet wird. Statt mit der genannten Arbeitsgruppe neue Ungerechtigkeiten hervorzurufen, sei es sinnvoller, das mit der entschädigungslosen Enteignung der ostdeutschen Bodenreformerben geschaffene Unrecht bundesdeutscher Gesetzgebung zu beseitigen. Tausenden Erben von Neubauern, die 1945 durch die Bodenreform Land erhielten, nahm die Kohl-Regierung 1992 per Gesetz Grund und Boden.

Wo sind jetzt die Fürsprecher für diese Bodenreformerben? Manfred Graf von Schwerin, Bundesvorsitzender der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE), der seit 20 Jahren um seine verlorenen Besitztümer in Mecklenburg-Vorpommern streitet, hat jahrelang aus sehr durchsichtigen Gründen »die Konfiskation des Neusiedlerlandes« als Unrecht gegeißelt. In den Erklärungen der ARE nach der Koalitionsvereinbarung aber spielt dieses Thema erwartungsgemäß keine Rolle mehr.

Die Fraktion DIE LINKE hat an den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, das Kernland des einstigen Großgrundbesitzes, den Antrag gestellt, keine Revision der Ergebnisse der Bodenreform zuzulassen und sich im Bundesrat gegen entsprechende Gesetzesänderungen, insbesondere gegen die Änderung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes, einzusetzen. (Letzteres Gesetz trat erst am 11. Juli 2009 in Kraft und hatte bereits Anpassungen beim begünstigten Verkauf zugunsten der Alteigentümer beschlossen.) Auch die Fraktionen von SPD und LINKEN in Brandenburg wollen einen entsprechenden Antrag stellen.

Bis heute wird von der bundesdeutschen Politik die Tatsache geleugnet, dass die Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone einem Konsens der Siegermächte nach dem Zweiten Weltkrieg folgte, die Verbrechen der Nazis durch die Enteignung Schuldiger oder Mitschuldiger zu sühnen. Nur wenige Großgrundbesitzer hatten sich im Widerstand gegen den Hitlerfaschismus engagiert. Der Kalte Krieg verhinderte die konsequente Durchsetzung einer solchen Reform in den Westzonen.

»Die Bodenreform war kein Unrechtsakt, sondern ein Akt sozialer Gerechtigkeit«, konstatiert der Agrarhistoriker Prof. Siegfried Kuntsche. »Sie gehört auf die Habenseite ostdeutscher Geschichte.« Dieses Urteil könne gesprochen werden, »obwohl Willkür, Überhastung und Eigennutz Mancher, vor allem die stalinistischen Exzesse bei der Ausweisung enteigneter Familien den demokratischen Charakter dieser von vielen Menschen in den Dörfern getragenen Umwälzung beschädigten«.


Die Bodenreform

  • Insgesamt 3,3 Millionen Hektar enteigeneter Fläche gingen in den Bodenfonds ein
  • 14 089 Besitztümer von Großgrundbesitzern, Kriegsverbrechern, Naziaktivisten und deren Organisationen wurden enteignet
  • In den Bodenreformkommissionen arbeiteten neben anderen: 19 700 Landarbeiter, 18 556 landarme Bauern und Kleinpächter, 6352 Umsiedler
  • Parteizugehörigkeit: 12 475 Kommunisten, 9164 Sozialdemokraten, 974 Mitglieder der CDU und LDPD, 29 679 Parteilose
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