»Viele kehrten der Apartheid den Rücken, Daimler blieb«

Der Jurist Tshepo Madlingozi über die Klage gegen fünf Multis wegen Unterstützung des Regimes in Südafrika

  • Lesedauer: 6 Min.
Tshepo Madlingozi ist Juraprofessor an der Universität von Pretoria und juristischer Berater sowie Kampagnenkoordinator der Khulumani Support Group. Die Gruppe (Khulumani bedeutet »Aussprechen« in isiZulu) wurde 1995 parallel zur Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika gegründet. Sie vertritt 58 000 Überlebende und Opfer der Apartheid-Zeit sowie ihre Familien. Ein Bundesbezirksgericht in New York ließ im April 2009 eine Sammelklage von Khulumani-Mitgliedern zu. Die Klage wegen Beihilfe zu schweren Menschenrechtsverletzungen, die bereits 2002 eingereicht wurde, richtet sich gegen Unternehmen, die das Apartheidregime gestützt haben. Die Unternehmen haben Berufung eingelegt. Derzeit prüft ein Berufungsgericht in New York, ob die Klage endgültig zugelassen wird. Die Entscheidung wird in drei Wochen bis spätestens sechs Monaten erwartet. Mit Tshepo Madlingozi sprach für ND Martin Ling.
Tshepo Madlingozi ist Juraprofessor an der Universität von Pretoria und juristischer Berater sowie Kampagnenkoordinator der Khulumani Support Group. Die Gruppe (Khulumani bedeutet »Aussprechen« in isiZulu) wurde 1995 parallel zur Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika gegründet. Sie vertritt 58 000 Überlebende und Opfer der Apartheid-Zeit sowie ihre Familien. Ein Bundesbezirksgericht in New York ließ im April 2009 eine Sammelklage von Khulumani-Mitgliedern zu. Die Klage wegen Beihilfe zu schweren Menschenrechtsverletzungen, die bereits 2002 eingereicht wurde, richtet sich gegen Unternehmen, die das Apartheidregime gestützt haben. Die Unternehmen haben Berufung eingelegt. Derzeit prüft ein Berufungsgericht in New York, ob die Klage endgültig zugelassen wird. Die Entscheidung wird in drei Wochen bis spätestens sechs Monaten erwartet. Mit Tshepo Madlingozi sprach für ND Martin Ling.

ND: Sie vertreten den Zusammenschluss der Apartheidopfer »Khulumani Support Group«, der in New York fünf multinationale Unternehmen wegen Unterstützung des Apartheid-Regimes verklagt hat. Warum in New York und nicht in Berlin oder Pretoria?
Madlingozi: Weil unsere Klage auf einer sehr speziellen Rechtsgrundlage beruht: dem Alien Tort Claims Act aus dem 18. Jahrhundert. Dieses Gesetz gestattet es auch nicht-US-amerikanischen Staatsbürgern, vor US-amerikanischen Gerichten gegen Unternehmen zu klagen, die in den USA tätig sind. Das trifft auf die Beklagten Daimler, Rheinmetall, General Motors, Ford und IBM zu.

Die Gesetzgebung in Südafrika erlaubt es nicht, rückwirkend gegen Unternehmen wegen Apartheidverwicklung zu klagen. Die deutsche Gesetzgebung ist sehr restriktiv, was potenzielle Reparationszahlungen angeht. In Deutschland ist es zwar möglich, Personen zu verklagen, beispielsweise Manager, nicht aber Unternehmen als juristische Personen. Doch genau darum geht es uns. Deshalb sind wir in New York vor Gericht gezogen.

Die Unternehmen wehren sich juristisch gegen ein Verfahren, beispielsweise mit dem Argument, dass Berlin oder Pretoria Gerichtsstandort sein müssten. Wie ist der Stand?
Das Bundesbezirksgericht in New York hat sich 2009 dazu eindeutig geäußert: Da es in Südafrika keine entsprechende Gesetzgebung gibt, liegt der Fall in New York richtig. Inzwischen hat auch die südafrikanische Regierung, die einer Klage aus denselben Gründen anfangs ablehnend gegenüberstand, ihre Haltung revidiert. Die Regierung schrieb am 1. September 2009 in einer Stellungnahme: Der Fall liegt richtig in New York und das Verfahren muss weitergehen. Damit hat die südafrikanische Regierung anerkannt, dass es bei der Klage um ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit geht. Solche Verbrechen können juristisch an jedem Gerichtsort der Welt verfolgt werden.

Und welche Position beziehen die USA?
Auch die neue USA-Regierung unter Barack Obama hat einen Brief an das Gericht geschrieben, in dem sie die Einwände der Unternehmen für unbegründet erachtete und eine Fortsetzung des Verfahrens befürwortete. Also sind inzwischen sowohl die südafrikanische Regierung unter Jacob Zuma als auch die US-amerikanische Regierung unter Barack Obama für das Verfahren, nur noch die deutsche Regierung stellt sich dagegen.

Übt die Bundesregierung Druck auf die südafrikanische Regierung oder auf Khulumani aus, die Klage zurückzuziehen?
Zwischen der Bundesregierung und Khulumani gibt es keinerlei Kontakt. Deshalb spüren wir auch keinen Druck von Seiten der deutschen Regierung. Was diplomatische Einflussnahme auf die südafrikanische Regierung angeht, sind wir unsicher. Was wir wissen, ist, dass vor 2009 alle Regierungen an einem Strang zogen: George Bush in den USA, Thabo Mbeki in Südafrika und Angela Merkel in Deutschland. Das hat sich geändert. Südafrika und die USA befürworten nun das Verfahren.

Was werfen Sie Daimler konkret vor?
Wir behaupten, dass Daimler in den 80er Jahren, als sich das Apartheidsystem in seiner repressivsten Phase befand, weiter seine Geschäfte machte. In einer Phase, in der der UNO-Sicherheitsrat längst ein Waffenembargo (November 1977 – d. Red.) gegen Südafrika verhängt hatte, in der die Bevölkerung den Widerstand verstärkte, machte Daimler weiter Geschäfte. Daimler hat in vollem Wissen um die wachsende Isolation des sanktionierten Südafrikas die Sicherheitskräfte, Polizei und Militär, mit Fahrzeugen und Maschinen ausgestattet. Sie haben nicht irgendjemandem Fahrzeuge verkauft, sie haben die Armee und die Polizei damit ausgerüstet! Fahrzeuge, mit denen die Sicherheitskräfte in die Townships gefahren sind, um den Widerstand niederzuschlagen. Viele Menschen wurden angeschossen, viele Menschen wurden getötet, viele Menschen wurden gekidnappt und gefoltert – mit Hilfe von Daimler-Produkten. Daimler hat damit das System des außergerichtlichen Tötens und der Folter unterstützt. Wir sagen nicht, dass Daimler getötet und gefoltert hat, aber sehr wohl, dass sie die Mörder und Folterer ausgerüstet haben! Und der zweite Vorwurf ist: Daimler hat jede Menge Geld damit verdient. In einer Zeit, in der sich andere Unternehmen wegen der Apartheid aus Südafrika zurückgezogen haben.

Die Wahrheits- und Versöhnungskommission (TRC) erklärte 1998, dass die gegen Daimler vorgetragenen Beschwerden nicht den Tatbestand grober Menschenrechtsverletzungen erfüllen. Teilen Sie diese Einschätzung?
Die TRC hat eine klare Grundsatzentscheidung getroffen: Das große Business war willfährig gegenüber dem Apartheidsystem, es hat zum Fortbestand des Apartheidsystems beigetragen und es hat Profit daraus gezogen. Das trifft auch auf den Fall Daimler zu. Daimler hat seine Verwicklung und die dadurch verursachte Pein niemals bedauert. Das Gericht in New York hat sich dieser Einschätzung des TRC angeschlossen. Darauf beruht die Forderung nach Entschädigungszahlungen. Als wir mit der Sammelklage 2002 begannen, hatten wir 23 Unternehmen im Visier, viele Banken und Ölunternehmen wie British Petroleum, Shell und andere. In diesen Fällen kam das Gericht in New York zum Schluss, dass die direkte Verwicklung ins Apartheidsystem nicht gegeben sei. Im Gegensatz zu den fünf beklagten Unternehmen.

Daimlers offizielle Position lautet: Alles, was wir getan haben, stand im Einklang mit internationalen und deutschen Gesetzen. Außerdem habe sich das Unternehmen für die Gleichbehandlung seiner Mitarbeiter eingesetzt, etwa beim Zugang zu seinen Bildungseinrichtungen.
Fakt ist: In Südafrika wurden Menschen getötet, gefoltert, verschleppt ... Daimler wusste darüber Bescheid. Daimler rüstete die Sicherheitskräfte aus, die diese Verbrechen begingen, zum Beispiel mit Unimogs, die als Truppentransporter oder Raketenwerfer genutzt wurden. Man kann darüber diskutieren, wie gut Daimler seine Arbeiter behandelt hat – dazu gibt es unterschiedliche Meinungen –, aber das ist nicht der Kern des Problems: Daimler stützte das Apartheidsystem. Und zweitens: Die UNO rief zu Sanktionen gegen das Apartheidsystem auf. Es gab Unternehmen, die Südafrika den Rücken kehrten, Daimler blieb.

Haben Sie versucht, mit Daimler in Kontakt zu treten, um zu einer außergerichtlichen Entschädigungsvereinbarung zu kommen?
Wir haben uns nicht direkt an Daimler gewandt. Doch nach dem Ende der TRC 1998 haben wir öffentlich einen allgemeinen Appell an das Big Business gerichtet, Verantwortung für die Menschenrechtsverletzungen zu übernehmen und Kompensation zu leisten, wenn es ihnen mit den Menschenrechten ernst ist. Kein Unternehmen hat sich gemeldet. Daimler hat sich nicht bei uns gemeldet, wir nicht bei Daimler. Seit 2002 beschreiten wir den Prozessweg. Wir fordern von Daimler zwei Dinge: Der Konzern soll seine Archive öffnen, damit sich jeder ein Bild davon machen kann, wie weit Daimler in das Apartheidsystem verstrickt war. Wenn Sie nichts zu verbergen haben, warum öffnen sie nicht die Archive? Auf dieser Grundlage wäre eine Verhandlung mit Daimler möglich. Es handelt sich nicht um einen Fall Daimler, sondern um einen Präzedenzfall: Wie verhalten sich Unternehmen in Konfliktgebieten? Das hat globale Bedeutung.

Was erwarten Sie von der Gerichtsentscheidung?
Wir hoffen, dass die Klage erfolgreich ist. Das würde bedeuten, dass alle fünf Unternehmen ihre Archive öffnen müssten und die Wahrheit ans Licht käme. Die Apartheid-Opfer sind davon überzeugt, dass diese Unternehmen sich nie für ihre Verstrickung entschuldigt haben, dass sie nie darüber Rechenschaft abgelegt haben. Das muss geschehen.

Zweitens geht es um Entschädigung. Viele Opfer haben noch Kugeln in ihren Körpern und kein Geld für Operationen, kein Geld, um ihre Kinder zur Schule zu schicken. Sie brauchen Geld, um ihr Leben wieder aufzubauen. Deswegen hoffen wir darauf, dass das Gericht eine Entschädigungssumme festsetzt, die die Gründung einer Stiftung erlaubt, um die Opfer in Südafrika zu unterstützen. Durch Investitionen in Ausbildungsprogramme, Schulen und in die Gesundheitsversorgung.

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