Mit der Ratte im feuchten Altbau

Hamburger Hartz-IV-Bezieher müssen oft in Bruchbuden wohnen – die Vermieter kassieren fleißig ab

  • Ulrich Jonas, Hamburg (epd)
  • Lesedauer: 3 Min.
Bruchbuden und schimmlige Keller für Hartz-IV-Bezieher und dafür horrende Mieten kassieren? In Hamburg ist das anscheinend an der Tagesordnung. Nun klagt das Amt gegen die Vermieter.

Wenn Sigi Andersen (Name geändert) schlafen geht, kriecht die Angst mit ins Bett. Angst, dass die Ratte wiederkommt. »Eine habe ich schon erlegt. Es gibt aber noch eine«, sagt der 35-Jährige und zeigt auf ein Loch in der Wand, das dem verhassten Mitbewohner als Eingang dient. Andersen wohnt in einem bröckelnden Altbau in Hamburg-Ottensen. 18 Quadratmeter misst die Bruchbude, die nicht einmal eine Heizung hat – dafür aber feuchte Wände und kaputte Elektrik. 350 Euro kalt kassierte bis vor kurzem die Vermieterin. Nun wurde die Hartz-IV-Behörde aktiv.

Das Amt habe gegen die Vermieterin, eine Berliner Immobiliengesellschaft, eine Schadenersatzklage eingereicht. Außerdem werde eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Mietwucher vorbereitet, teilte ein beauftragter Rechtsanwalt mit. Der Vermieter wollte keine Stellungnahme abgeben.

Jahrelang haben in Hamburg Behörde und Stadt die Verschwendung von Steuergeldern billigend in Kauf genommen. Der Grund ist offenkundig: An preiswertem Wohnraum mangelt es, Hilfeempfänger sind als Mieter unbeliebt. Gute Chancen für Hausbesitzer, schnelles Geld zu machen, nach dem Motto: Für Hartz-IV-Bezieher reicht auch ein feuchter Keller.

Der prominenteste unter den bisher bekannten zweifelhaften Vermietern ist Thorsten Kuhlmann (CDU). Rund 360 Wohnungen vermietet seine Grundstücks GmbH an Hartz-IV-Bezieher. Im Oktober 2009 enthüllte das Straßenmagazin »Hinz & Kunzt« erstmals das »System Kuhlmann«: Wohnungen, die laut Mietvertrag teils doppelt so groß waren wie in Wirklichkeit – mit der Folge weit überhöhter Mieten. Ein schimmeliger Keller, ohne Genehmigung als Wohnraum vermietet. Erst als der »Spiegel« und weitere Medien den Fall im Februar aufgriffen, stellte das Jobcenter Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug und Mietwucher. Kuhlmann gab sich reuig, sagte, er habe davon nichts gewusst. Inzwischen hat er seine politischen Ämter niedergelegt.

Möglich wird das Abzocken durch einen Fehler im System: Zwar haben die Ämter bundesweit Mietobergrenzen für Hilfeempfänger definiert. Doch prüfen sie meist nicht, ob die Mieten auch der Realität entsprechen – ein bundesweites Phänomen: »Die Behörde kontrolliert nur, ob der Betrag stimmt. Wenn dem so ist, wird durchgewinkt«, so Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands in Berlin. Mehr Kontrollen lehnt er dennoch ab. »Das Ganze muss im Verhältnis bleiben.«

Bundesweit könnten vermutlich viele Millionen Euro Steuergelder eingespart werden. »Es gibt in jeder Stadt Vermieter, die für möblierte Hütten horrende Preise kassieren«, sagt Harald Thomé, Vorstand des Wuppertaler Erwerbslosenvereins Tacheles. Der Regelfall sei, dass die Behörden die Missstände kennen und in Ermangelung von Unterbringungsalternativen sagen: »Was sollen wir dagegen tun?«. Im vergangenen Jahr zahlte der Staat 14 Milliarden Euro für Mieten von Hartz-IV-Beziehern. Rund ein Viertel der Kosten trägt der Bund, den Rest übernehmen die Kommunen.

Laut der Hamburger Hartz-IV-Behörde ist ihr jetziges Vorgehen gegen Abzockvermieter bundesweit einzigartig. Welche Wirkung es für die Betroffenen haben wird, ist dennoch ungewiss. Manche wehren sich inzwischen auch mit Hilfe der Mietervereine. Unterstützung benötigen sie dringend: In einem Haus haben rund 40 Bewohner die Kündigung erhalten. Im Schreiben des Vermieters heißt es zur Begründung, die Fortsetzung des Mietverhältnisses sei für ihn »eine unzumutbare wirtschaftliche Härte«.

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