Baustein der Abschreckungspolitik

Ein Besuch im Abschiebungsgefängnis Ingelheim

  • Antje Stiebitz
  • Lesedauer: 7 Min.
Hinter Betonmauern und Gittern wird in der rheinland-pfälzischen Gewahrsamseinrichtung Ingelheim Paragraf 62 des Aufenthaltsgesetzes vollzogen: Ausreisepflichtige Flüchtlinge werden inhaftiert, damit sie sich ihrer Abschiebung nicht entziehen können. Menschen, die eigentlich Zuflucht gesucht haben, geraten durch Restriktionen noch stärker unter Druck.
Baustein der Abschreckungspolitik

Die Gewahrsamsanstalt Ingelheim gleicht einer Festung. Fünf Meter hohe Betonmauern und NATO-Stacheldraht. Katrin Werner, für die LINKE im Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, wollte mit eigenen Augen sehen, wie ausreisepflichtige Flüchtlinge untergebracht werden. Das rheinland-pfälzische Innenministerium und die Gefängnisleitung geben Einblicke. Fotografieren und Gespräche mit Insassen sind allerdings unerwünscht.

Im Inneren des Hochsicherheitstraktes gibt es wenig, woran sich das Auge festhalten könnte: spiegelglatte Flure, kahle Zimmerwände. Zwei Personen teilen sich eine Zelle, ein Doppelstockbett, den Wasserkocher, ein Sideboard, internationales Satellitenfernsehen, ein Waschbecken und die Toilette. Wenn die schweren Türen die kleinen Zellen für die Nacht wie Tresore verschließen, bescheint Neonlicht die Not der Eingeschlossenen.

»Wir sind hier nur das Hotel«

»Es beschäftigt die Menschen, wenn sie hier Bindungen hinterlassen.« Ein Sozialarbeiter erinnert sich an einen abgeschobenen Libanesen, der eine deutsche Frau zurücklassen musste. In der Haft komme es zu einer »Konzentration von Problematik«, erklärt er technokratisch. Vor allem in der ersten Zeit gebe es da Schwierigkeiten, aber dann schalte man den medizinischen Dienst oder bei Haftunfähigkeit die Psychiatrie ein.

»Die Haft macht krank«, kommentiert Marie Weber, Asylreferentin für Amnesty International Wiesbaden. »In der ersten Woche werden die Flüchtlinge in Einzelhaft gehalten, um festzustellen, ob sie kooperieren.« Werden sie in ihrer Verzweiflung autoaggressiv oder greifen andere an, werden sie in einen separaten Raum gesperrt: Bis auf eine Matratze und die in den Boden eingelassene Toilette, deren Spülung anspringt, sobald man sich ihr nähert, gibt es hier nur noch Gitter am Fenster. Und die Gewissheit, dass das Leben in Deutschland beendet ist.

36 Tage betrage die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Betroffenen in der Gewahrsamseinrichtung, erklärt Sigrid Reichle vom rheinland-pfälzischen Innenministerium, Referat 312, zuständig für Migrantenaufnahme, Rückkehr und nationale Minderheiten. Im Höchstfall dauere die Abschiebehaft 18 Monate. 300 bis 400 Menschen durchlaufen jährlich die Anstalt. Von 152 Plätzen ist gerade knapp ein Drittel belegt.

»Flucht ist männlich geprägt und der Durchschnitt ist jung«, weiß Sigrid Reichle. Die Frage nach der Herkunft der Insassen kann sie aber nur vage beantworten: »Türkei, Algerien – die Klientel wechselt ständig.« Werde auf der Autobahn beispielsweise ein Auto angehalten, hätten sie eben plötzlich zehn Chinesen. Das widerspricht allerdings der Aussage, dass bei den Eingelieferten bereits alle rechtlichen Mittel zur Erlangung eines Bleiberechts ausgeschöpft seien.

Die Aufgabe der Anstalt ist für Sigrid Reichle klar umrissen. Hier wisse man weder, warum die Menschen eingewiesen werden, noch wohin sie gelangen sollen. »Wir bekommen den Haftbeschluss und vollziehen. Wir sind hier nur das Hotel.« Und sie beginnt die Bedingungen des »Hotels« zu erklären.

Um sieben Uhr wird geweckt. Dreimal am Tag ist Umschluss, was bedeutet, dass sich die Insassen mit anderen Gefangenen einschließen lassen können. Beim Freigang können die Häftlinge im »Käfig« – ein massiv eingezäuntes Areal im Innenhof des Gefängniskomplexes – Luft schnappen. Gemeinnützige Arbeit bietet den Insassen einen minimalen finanziellen Verdienst: Für Streichen, einen Umbau oder Gartenarbeiten gibt es 1,02 Euro pro Stunde. Nicht viel, bedenkt man, dass die deutschen Behörden von den Flüchtlingen die Rückzahlung der Kosten für den Haftaufenthalt und die Abschiebung verlangen. Nach dem Verlassen der Bundesrepublik sind sie hoch verschuldet. Frauen putzen auch mal das Foyer, sagt Reichle. Meist gebe es mehr Arbeitswünsche, als man befriedigen könne. Grundsätzlich müssten die Häftlinge aber nicht arbeiten, nur die Zellen hätten sie selbst sauber zu halten.

Die tägliche Küche sei frisch und berücksichtige ethnische und religiöse Bedürfnisse der Insassen. So gebe es im islamischen Fastenmonat Ramadan erst abends Essen, und auch bestimmte Diätvorschriften könnten eingehalten werden. Einmal die Woche komme ein Sporttrainer, eine Ärztesprechstunde gebe es auch.

Ein »gut geführtes Haus«? Die Beklemmung, die sich im Besucher breit macht, scheint Frau Reichle so normal vorzukommen wie die Tatsache, dass jeder Schritt der Insassen vom Wachpersonal gesteuert ist und der Erlaubnis bedarf. Der Strukturierung des Tages diene auch der Kiosk, der Tabak, Kaffee, Telefonkarten und Hygieneartikel anbietet. Jedem Häftling stehe ein Hygienepaket zu, aber manche hätten eben besondere Ansprüche.

Im Besucherzimmer können täglich Familienangehörige oder Freunde empfangen werden. Stofftiere und Kinderspielzeug lockern die Atmosphäre hinter den vergitterten Fenstern auf. Außerdem darf jeder Häftling täglich 15 Minuten lang telefonieren – auf dem Gang neben dem Wächterhäuschen. Mobiltelefone und Internet sind nicht erlaubt. Aber die Häftlinge können von draußen angerufen werden. So unterscheidet sich das Abschiebegefängnis von der Justizvollzugsanstalt, es gilt als »weicher«. In dem überraschend bunten Sozialraum gibt es leihweise Bücher, DVDs und die dazugehörigen Geräte für 14 Tage gegen 10 Euro Pfand, eine Trommel und eine Gitarre. In einem Sakralraum dominiert christliche Symbolik, doch es gibt auch zwei Fotos aus Mekka und selbst gezeichnete Bilder eines Häftlings von Sri Guru Nanak Devji.

Krank macht die Ungewissheit

Unterhaltungsprogramm und religiöse Unterstützung schaffen allerdings nur oberflächlich Erleichterung. Im Jahr 2010 haben sich bundesweit drei Abschiebehäftlinge das Leben genommen. Die Antirassistische Initiative in Berlin dokumentiert 59 Suizide für den Zeitraum von 1993 bis 2009. Die Zahl der versuchten Selbstverletzungen und Selbstmorde lag bei 510.

Krank mache vor allem, dass die Menschen nicht wissen, wann sie wieder rauskommen, hat der Politologe Uli Sextro vom ökumenischen Beratungsprojekt beobachtet. »Menschen, die gesund reingekommen sind, sehen nach drei Monaten anders aus.« Jeden Tag bietet er in Ingelheim unabhängige Beratung an, jeden Mittwoch eine Rechtsberatung. »Es gibt einen Rechtshilfefonds und wir überlegen gemeinsam, was hier möglich ist und wie man im Herkunftsland vorgehen kann.« Die Betreuungsangebote von Diakonie, Caritas und Amnesty International sind im Rahmenplan der Anstalt verankert.

90 Prozent der Häftlinge werden abgeschoben, sagt Sigrid Reichle. Auch die übrigen zehn Prozent bekommen nicht unbedingt einen Aufenthalt, sondern werden oft nur verlegt. Sie fügt hinzu, dass die Rechtsberatung der Insassen oft schwierig sei, da die Anwälte kein Geld bekommen und es um die Erfolgsaussichten schlecht stehe. Doch laut Uli Sextro wird nach einer rechtlichen Intervention bundesweit ein Drittel der Häftlinge freigelassen.

Unzufrieden ist Sextro mit der neuen Rechtsbeschwerdeinstanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Sie sieht vor, dass die Betroffenen allein durch BGH-Anwälte vertreten werden. Die Neue Richtervereinigung und einige Nichtregierungsorganisationen geben zu bedenken, dass das Abschiebungshaftrecht für BGH-Anwälte ein komplett neues Rechtsgebiet darstellt. Außerdem könnten sie ihre Mandanten aus Zeitgründen nicht besuchen und sie folglich nicht angemessen vertreten. Die Organisationen treten daher für eine Änderung der Zivilprozessordnung ein: Abschiebehäftlinge sollten ihre anwaltliche Vertretung vor dem BGH frei wählen können. Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wurde von der bundesweiten Initiative informiert, hat nach Angaben von Pro Asyl jedoch noch nicht darauf reagiert.

Für Uli Sextro ist Ingelheim ein »Baustein der Abschreckungspolitik«. Abschiebung bedeute immer Gewalt und könne nicht human sein. Die Länge der Haft und ihre Ausgestaltung müssten verändert werden. Zu oft geschehe es, dass Menschen in Abschiebehaft gesteckt werden, bevor versucht wurde, ihre Identität zu ermitteln. Könnten die Clearingstellen die Herkunft nicht klären, erläutert Sextro, werde die Haft einfach verlängert. »Doch wenn drei Monate nicht ausreichen, die nötigen Papiere zu bekommen, dürfen die Menschen eben nicht in Haft genommen werden.«

Einziges Verbrechen: »ausreisepflichtig«

Statt des Hochsicherheitstraktes schlägt er eine Unterbringung in einer Art Wohnheim vor. »Da muss ein Zaun sein, das ist klar, aber keine Mauern und kein Stacheldraht. Vor allem sollten sich die Menschen in ihren Räumen frei bewegen können.« Außerdem möchte er, dass die Flüchtlinge noch in der Haft eine Perspektive für das Leben in ihrem Herkunftsland entwickeln können, und fordert eine Rückkehrberatung.

Die Ingelheimer Eindrücke lassen Katrin Werner lange nicht los. Ihr ist unverständlich, dass Menschen wie Schwerverbrecher behandelt werden, obwohl ihr einziges Vergehen darin besteht, »ausreisepflichtig« zu sein. »Ich werde mich weiterhin an Aktionen beteiligen, die die Schließung des Abschiebegefängnisses anstreben.« In ihrem Wahlkreis Trier ist von Mitte Januar bis Anfang Februar die Wanderausstellung »Bilder aus der Abschiebungshaft in Ingelheim« zu Gast.

Sicherheitsvorkehrungen wie für Schwerverbrecher: Abschiebungsgefängnis Ingelheim.
Sicherheitsvorkehrungen wie für Schwerverbrecher: Abschiebungsgefängnis Ingelheim.
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