Das Ehrenamt kann teuer werden

Hartz-IV-Bezieher mit Mini-Job und Aufwandsentschädigung werden finanziell getroffen

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 3 Min.
Durch die Reform der Hartz-IV-Gesetzgebung zum 1. April werden zukünftig Leistungsberechtigte benachteiligt, welche einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen und zudem weitere Einnahmen aus einer Erwerbsarbeit beziehen: Aufwandsentschädigungen werden als Einkommen auf die Regelleistung angerechnet.

Die neuen Hartz-IV-Bestimmungen enthalten nach Ansicht der LINKE-Parlamentarier Katja Kipping, Matthias Birkwald und Michael Leutert einen zusätzlichen Pferdefuß. Aus Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen gehe klar hervor, dass – anders als behauptet – Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter weiterhin auf das Einkommen angerechnet würden. Dabei hatte es noch in einer Bundesrats-Erklärung vom Februar dieses Jahres geheißen, dass »Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht mehr auf den Regelsatz angerechnet« werden sollen. Laut den Linkspolitikern ist dies aber nicht nur weiterhin der Fall – die neuen Regeln seien am Ende sogar noch schärfer.

Künftig würden Ehrenamts-Entschädigungen nämlich wie Erwerbseinkommen behandelt und somit auf die monatliche Regelleistung angerechnet. Zwar gelte für derartige Einnahmen nun ein fester Freibetrag von 175 Euro. Doch Hartz-IV-Bezieher, die sich darüber hinaus mit einer geringfügigen Beschäftigung ein Zubrot verdienen, werden deutlich schlechter gestellt, da die Einnahmen aus dem Ehrenamt beim Gesamteinkommen mitberechnet werden.

»Ein Engagement in beiden Tätigkeitsbereichen wird bestraft«, kritisiert daher die Sozialpolitikerin Kipping die neue Gesetzeslage. Ein Zahlenbeispiel verdeutlicht die Misere: Ein Leistungsberechtigter geht einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Übungsleiter in einem Verein nach und erhält dafür eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung von 175 Euro. Darüber hinaus verschafft sich die Person mit einem Mini-Job eine weitere geringfügige Einnahmequelle in Höhe von 100 Euro. Nach der früheren Regelung hätte der Betroffene die gesamten 275 Euro für seinen Lebensunterhalt behalten können. Aufgrund der neuen Gesetzesänderung sind es nun jedoch ganze 65 Euro weniger.

Als »faulen Kompromiss von Union, FDP und SPD« sieht auch der LINKE-Abgeordnete Matthias Birkewald die Gesetzesänderung. Wäre es nach den ursprünglichen Plänen von Union und FDP gegangen, so hätte es nicht einmal einen erhöhten Freibetrag gegeben. Erst auf Drängen der Opposition im Vermittlungsausschuss hatte Schwarz-Gelb eingelenkt.

Für Michael Leutert führt die Gesetzesänderung in die falsche Richtung. »Höhere Freibeträge bei Erwerbseinkommen kommen den Betroffenen zwar zugute, eine armutsfeste Mindestsicherung und ein gesetzlicher Mindestlohn wären aber die richtigen politischen Antworten«, so Leutert. Schwierigkeiten könnte es zudem für Leistungsempfänger geben, welche kommunale Mandate, etwa als Stadträte oder Ausschussmitglieder, ausüben und dafür eine Entschädigung erhalten.

Über die Anrechenbarkeit solcher Einkünfte als Einkommen herrschen große Meinungsverschiedenheiten. Nach der Rechtsauffassung der Linkspartei geht aus dem geltenden Sozialgesetzbuch II hervor, dass ein Einkommen aus solchen Tätigkeiten nur »im Einzelfall« auf Hartz IV angerechnet werden dürfe. Die Bundesregierung vertritt in ihrer Antwort auf die Anfrage der Linkspolitiker jedoch die Ansicht, dass eine solche Anrechnung künftig die Regel darstellen soll.

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