Kein Weihnachtsgeld bei Ausscheiden

Rechtsfrage

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Wer vor Weihnachten aus dem Betrieb ausscheidet, geht beim Weihnachtsgeld leer aus. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Nach dem Richterspruch gilt dies jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber mit der Zahlung in erster Linie die Treue der Beschäftigten zum Betrieb belohnen möchte (Az.: 6 Sa 115/11). Das Gericht wies die Klage eines Mannes gegen seinen früheren Arbeitgeber ab. Der Chef hatte dem Mann jahrelang immer im November Weihnachtsgeld gezahlt. Ende Juni 2010 verließ der Kläger den Betrieb. Für jenes Jahr forderte er anteilig Weihnachtsgeld für sechs Monate. Der Arbeitgeber lehnte das ab und bekam recht: Da jedes Jahr erst im November gezahlt worden war und 2010 zu diesem Zeitpunkt kein Arbeitsvertrag mehr bestanden habe, fehle die für den Anspruch notwendige Rechtsgrundlage, entschied das LAG. dpa/nd

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